14.04.2026 - 7.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dahme führt aus, dass es sich bei dem Verein Fichte Hagen um den zweitgrößten Verein in Hagen handelt, der ein breites Spektrum an Aktivitäten und Veranstaltungen anbietet. Er weist darauf hin, dass sich die sanitären Anlagen derzeit in einem schlechten Zustand befinden.

Vor diesem Hintergrund schlägt Herr Dahme vor, den Verein durch die Gewährung eines Zuschusses zu unterstützen.

 

Herr Sadowsky spricht sich für eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000 € aus. Eine erneute Antragstellung für weitere Fördermittel im Laufe des Jahres wird als möglich erachtet.

 

Frau Buczek merkt an, dass der Ausschluss von den Vorbesprechungen aus ihrer Sicht nicht fair sei. Sie führt aus, dass die AfD durch die Bürgerschaft gewählt worden sei und somit den Willen der Wählerinnen und Wähler repräsentiere. Vor diesem Hintergrund halte sie es für nicht richtig, bei derartigen Vorgesprächen als Partei ausgeschlossen zu werden. Sie habe angenommen, dass diese Hürde in der Bezirksvertretung bereits überwunden worden sei.

Ungeachtet dessen erklärt Frau Buczek ihre Unterstützung für den vorliegenden Vorschlag zum Zuschussantrag.

 

Herr Heimhard erklärt, dass grundsätzlich jeder die Möglichkeit habe, jederzeit Vorschläge einzubringen, die anschließend zur Diskussion gestellt werden können. Zudem betont er, dass niemand vorschreiben könne, in welcher Form Vorbesprechungen stattfinden.

 

Herr Dahme stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2026 insgesamt 2000,00 € für den folgenden Verwendungszweck zur Verfügung.

 

Lfd. Nr.

Maßnahme

Betrag

(in €)

1

Zuschuss an TSV Fichte Hagen 1863 e.V.

Renovierung und sänitärtechnische Neuauslegung der Herren – WC – Anlage auf dem Vereinsgelände Struckenberg

2000,00

 

Die Zuschüsse werden bis zum 31. Oktober 2026 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

AfD

3

 

 

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0