18.06.2026 - 5.3 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 18.06.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Judith Hundertmark
- Beschluss:
- verwiesen
Empfehlungsbeschluss:
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 15.07.2026 zu entsenden.
II. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters/der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Haupt- und Finanzausschuss Herrn/Frau ______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.
III. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0455/2026 sowie zu DS 0460/2026, die im nichtöffentlichen Teil behandelt werden, beauftragt,
1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten,
2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 in der vorgelegten Form festzustellen,
3. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
4. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen,
5. den Wirtschaftsplan 2027 (inkl. strategischem Wirtschafts- und Finanzplan sowie dem Bau und Modernisierungsprogramm) in der vorgelegten Form zu genehmigen.
IV. Der Rat der Stadt Hagen weist, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zur DS 0455/2026 und DS 0460/2026, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, den Vertreter der Gesellschaft für Immobilien- und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V.) an, in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we,
- Den Jahresabschluss 2025 der ha.ge.we festzustellen,
- Der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und
- Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der ha.ge.we für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.
- den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.
- den Wirtschaftsplan 2027 (inkl. strategischem Wirtschafts- und Finanzplan sowie dem Bau und Modernisierungsprogramm) in der vorgelegten Form zu genehmigen.
V. Der Rat der Stadt Hagen ermächtig den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.
