09.07.2026 - 4.1.1 Stellungnahme zur Anfrage der AFD-Fraktion Hagen...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Eiche berichtet von seinen Beobachtungen, aber auch Hinweisen von Bürgern, wonach im Bereich des Bahnhofs insbesondere zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr weder Polizei noch Ordnungsamt wahrgenommen würden. Dort komme es wiederholt zu Bedrohungslagen. Er bittet, diesen Umstand im Blick zu behalten. Ferner schildert er eine unhygienische Situation an der Bushaltestelle am Bahnhof mit einem obdachlosen Mann, welcher vor seinem Erbrochenen auf einer Bank saß, wodurch Wartende Abstand hätten halten müssen. Ein Mitarbeiter vor Ort habe geäußert, dort kaum noch Ordnung halten und die Fläche reinigen zu können. Herr Eiche bittet, auch diesen Bereich nochmals in den Blick zu nehmen. Zu Frage 6 merkt Herr Eiche an, der Reinigungsbedarf im Volkspark nach den Feiertagen von sechs Stunden mit drei oder vier Kräften sei erheblich. Zu Frage 3 erklärt er, seine ursprüngliche Frage habe sich auf die Personenstärke der Bediensteten bezogen. Da diese regelmäßig mindestens zu zweit unterwegs seien, benötige er hierzu keine weitere Antwort. Hinsichtlich Frage 4 führt er aus, seine Frage habe auf Abwehrhilfen wie Taser, Schlagstock oder Pfefferspray gezielt. Hierzu bitte er gegebenenfalls um nähere Information im Nachgang. Zu Frage 5 betreffend den Bahnhofsvorplatz erklärt er, es fehle noch die Antwort, ob sich die Verwaltung bei erlaubter Anwendung unmittelbaren Zwangs vollumfänglich hinter die Bediensteten stelle. Er verweist darauf, dass es entsprechende Vorfälle bereits gegeben habe.

 

Für Herrn Oberbürgermeister Rehbein ist diese Frage bereits vollständig geklärt, da die Verwaltung selbstverständlich voll hinter ihren Bediensteten stehe und niemand unter Generalverdacht gestellt werde. Alles, was sich gegen Mitarbeitende und Einsatzkräfte richte, werde zur Anzeige gebracht; bei eigenen Wahrnehmungen trete man auch als Zeuge auf. Daher bestehe kein Zweifel daran, dass die Verwaltung ihre Kolleginnen und Kollegen voll unterstütze und dass die Bediensteten gut ausgebildet und ausgerüstet seien. Herr Lichtenberg ergänzt, sichtbare oder nicht sichtbare Präsenz an bestimmten Orten sei immer nur begrenzt möglich. Es gebe zahlreiche Plätze, für die zusätzliche Präsenz der Ordnungsbehörde gewünscht werde. Der Bahnhof sei zwar als Schwerpunkt bekannt und werde bedient, jedoch nicht rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Ergänzend erklärt er, die Kolleginnen und Kollegen seien in Deeskalation geschult. Der Ordnungsdienst sei stets zu zweit, wenn nicht zu dritt unterwegs. Die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs seien in der Regel in Doppelstreife im Einsatz, teilweise tagsüber in Außenbezirken auch allein. Der verwaltungsrechtliche Begriff des unmittelbaren Zwangs müsse erklärt werden, so Herr Lichtenberg. Unmittelbarer Zwang bedeute nicht Selbstverteidigung, sondern die Durchsetzung von Maßnahmen. Deshalb sei erläutert worden, dass die Politessen in entsprechenden Situationen aus einer Maßnahme herausgingen, weil es keinen Sinn ergebe, im Zusammenhang mit der Verwahrung eines Fahrzeugs in eine Schlägerei zu geraten; für solche Lagen gebe es andere zuständige Kräfte. Der Ordnungsdienst habe hingegen – ebenso wie Polizeikräfte – einen anderen Ansatz, da er Maßnahmen durchsetze. Komme es dabei zu körperlichen Auseinandersetzungen, haben die Mitarbeitenden selbstverständlich die volle Rückendeckung ihrer Vorgesetzten.