09.07.2026 - 6.3 Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters b...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Zusätze:
- - Versand HFA 18.06.2026 -
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 09.07.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Frank Schmidt (BfHo/PARTEI) als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die noch anzuberaumende ordentliche Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH sowie in die ordentliche Gesellschafterversammlung der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH zu entsenden.
2. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters bestellt der Rat der Stadt Hagen Herrn Peter Arnusch (BfHo/PARTEI) als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin für die unter 1. genannten Gesellschafterversammlungen.
3. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0416/2026, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten sowie
- den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
4. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0416/2026, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird, beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten sowie
- den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu bestellen.
