21.05.2026 - 6.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW.

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

13

 

 

AfD

 

12

 

SPD

11

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

4

 

 

HAK

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

2

 

 

Die Linke

2

 

 

FDP

3

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

BSW

1

 

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

42

Dagegen:

12

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000262&TOLFDNR=1026245&selfaction=print