26.03.2026 - 6.1 Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die Bestellung des vorgeschlagenen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Jahr 2025.
  2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, die erforderlichen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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