26.02.2026 - 4.1.1 Anfrage der AfD-Fraktion zum Rettungsdienstbeda...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Buczek erklärt, dass die AfD-Fraktion noch Nachfragen zur Stellungnahme der Verwaltung hat und gibt diese schriftlich zu Protokoll (siehe Anlage 1).

 

Anmerkung der Schriftführung: Die Antwort der Verwaltung ist nachfolgend in die Niederschrift mit aufgenommen worden:

 

Nachfrage zu Frage 1: Gibt es bereits Fortschritte bei den aufgrund der Analyse der aktuellen Versorgungsstruktur zusätzlich als neue Standortoptionen empfohlenen Standorte - Kreuzung Hagener Str./ Rüttstraße in Hagen? - Im südlichen Bereich von Hohenlimburg?

 

Frage 1: Mit welchem Zeitraum ist für einen einsatzfähigen Standort (Steinhausstr) zu rechnen?

 

Antwort: Für den aktuellen Haushalt 2026/2027 sind noch keine Mittel veranschlagt worden.

 

Frage 2: Welche Maßnahmen sind hierzu schon getroffen worden (Bauanträge, Ausschreibungen, Vergaben etc.)

 

Antwort: Über den Ankauf hinaus sind noch keine Maßnahmen getroffen worden.

 

Frage 3: Liegen hierzu externe Angebote oder Anträge vor, um temporär bis zur vollständigen Umsetzung des einsatzfähigen Standortes das Gebiet zu versorgen?

 

Antwort: Es liegt ein Antrag eines privaten Anbieters für eine Konzession nach § 17 RettG NRW vor.

 

Frage 4: Gibt es weitere temporäre Möglichkeiten?

 

Antwort: Als Interimslösung wird ein RTW voraussichtlich für 12 bzw. 16 Stunden im Feuerwehrgerätehaus Boele-Kabel untergebracht. Ein 24-Std.-Dienst ist dort nicht zu gewährleisten. Die restliche Zeit startet der RTW von der Wache Ost aus. Es ist weiterhin beabsichtigt, die alte Rettungswache am St. Johannes-Hospital anzumieten. Dort ist eine Unterbringung 24/7 möglich.

 

Siehe Informationsveranstaltung „Tag der offenen Tür der MBD Gruppe“ am 10.10.2025 mit Besuch des damaligen amtierenden Oberbürgermeisters.

 

Nachfrage Zu Frage 4: Wie ist der Katastrophenschutz in Hagen gewährleistet?

Uns liegen aktuelle Informationen vor, dass nur alleine im Januar 2026 33x der erweiterte Rettungsdienst alarmiert wurde um den Regelrettungsdienst sicherzustellen, somit waren mehrmals am Tag zeitgleich alle regulären Rettungsmittel gebunden, sodass der erweiterte Rettungsdienst alarmiert werden musste.

Bei gesonderten Großschadenslagen wie z.B. einen Busunfall auf der Autobahn A1 entsteht somit eine erhebliche Unterversorgung im Bevölkerungsschutz.

 

Frage 5: Wird der Regelrettungsdienst aktuell durch den Katastrophenschutz aufrechterhalten?

 

Antwort: Nein, der Regelrettungsdienst wird nicht durch den Katastrophenschutz aufrechterhalten. Dies wäre rechtlich auch nicht zulässig. Der Spitzenbedarf wird durch First-Responder gewährleistet. Im Januar wurde lediglich durch die Hilfsorganisationen die Wache nachbesetzt. Allerdings ist es richtig, dass in diesem Zeitraum insgesamt auch 8 Notfalltransporte übernommen worden sind.

 

Frage 6: Gehört dieses zu den Aufgaben des Katastrophenschutzes?

 

Antwort: Die generelle Unterstützung des Regelrettungsdienstes ist keine Aufgabe des Katastrophenschutzes.

 

Nachfrage zu Frage 5: Gibt es Rettungsdienste die eigene Versorgungsverträge mit den Krankenkassen haben, die der Leitstelle angebunden werden können und der Stadt Hagen finanzielle Entlastung bieten könnten?

 

Frage 7: Welche technische/ medizinische Schnittstelle würde die Stadt Hagen vor eine Mehrbelastung stellen?

 

Antwort: Für den Einsatz in der Notfallrettung müssten sichere Datenleitungen geschaltet werden, Digitalfunkgeräte über BOS müssten zur Verfügung gestellt werden und die entsprechende Rettungsdienstaus – und -fortbildungbildung müsste für jeden eingesetzten Mitarbeiter abgenommen sein. NIDA-Pads für die Dokumentation und Übergabe sind zwingend vorgeschrieben. Auch wenn alle Material-Kosten übernommen würden, entstehen Kosten in der Leitstelle und in der Gebührenabrechnung für den Träger. Dies ist auch der Grund, aus dem für den externen Einsatz im Regelrettungsdienst lediglich die Personalgestellung nach § 13 RettG NRW ausgeschrieben worden ist. Nur im Rahmen des Sonderbedarfs werden eigene Fahrzeuge eingesetzt. Hier haben die Vertragspartner die Kosten vollumfänglich übernommen.

 

Frage 8: Diese vermeintlichen Kosten werden in diesem Fall nicht von dem externen Dienstleister getragen? Sondern von der Stadt Hagen?

 

Gemäß der Internetauftritte von der Firma Falck sowie Ruhr Medic bestehen hier Verträge mit der Stadt Hagen, in denen zusätzlich eigene organisationszugehörige Rettungsmittel gestellt werden mussten.

 

Antwort: In Hagen gibt es weder eine Leitstellengebühr, noch einen Kostenersatz für die Rettungsdienstgebührenabrechnung.

 

Frage 9: Wurden die genormten technischen/medizinischen Schnittstellen von der Stadt Hagen bezahlt?

Oder mussten diese Firmen diese eigenständig finanzieren?

 

Antwort: Die Ausschreibung und Vergabe erfolgte im Regelrettungsdienst nur für die Personalgestellung (keine technische / medizinische Schnittstelle). Fortbildungen erfolgen lt. Vertrag über die Rettungsdienstschule. Für den Sonderbedarf gab es eigene vertragliche Regelungen im Rahmen der Ausschreibungen.

 

Frage 10: Rechnen die externen Dienstleister nicht selber mit den Kostenträgern ab?  Wenn ja, wäre es nicht dann einen Finanzielle Entlastung für die Stadt Hagen?

 

Antwort. Die Abrechnung des Trägers mit den Kostenträgern erfolgt digital. Hier sind auch die externen Leistungserbringer mit implementiert. Es ist wesentlich aufwändiger, die entsprechenden Einsätze für zusätzliche externen Leistungserbringer hier auszusortieren, als alle am Block abzurechnen.

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Anlagen