26.02.2026 - 5.1 Vorschlag der HAK-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 26.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
Wortprotokoll
Herr Gül erläutert den Antrag.
Herr Köhler ergänzt die schriftliche Beantwortung der Verwaltung. Die praktizierte Regelung ist eine kostengünstige und bürgerfreundliche Lösung. Es werde aber beobachtet, dass Gewerbetreibende dieses versuchen auszunutzen. Daher plädiert die Verwaltung dafür, die bisherige Regelung beizubehalten. Der Wertstoffhof steht derzeit vor einer Umstrukturierung und die aufgeworfene Problemstellung werde in diesem Kontext geprüft.
Frau Buczek erklärt für die AfD-Fraktion, dass sie den Ausführungen der Verwaltung folgen und daher den Antrag ablehnen.
Herr Szuka bekräftigt ebenfalls die Stellungahme der Verwaltung und führt aus, dass der Aufsichtsrat des HEB die Angelegenheit weiterhin beobachtet.
Herr Gronwald bezieht sich auf das Argument “Waage“. Wenn Kleintransporter auch nur die Pauschale zahlen würden, könnte dies zu weniger Einnahmen und im Umkehrschluss zu einer Erhöhung der Müllgebühren führen.
Herr Schmidt gibt zudem zu bedenken, dass an den Sammelcontainern sowie in der Wertstofftonne vermehrt illegal entsorgter gewerblicher Müll zu finden sei. Er stimmt mit den Ausführungen der Verwaltung ebenfalls überein.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeitige Höhenbegrenzung von 1,80 m für die Anlieferung von Kleinmengen Müll an der Müllverbrennungsanlage Hagen so anzupassen, dass auch Fahrzeuge mit bauartbedingt höherer Fahrzeughöhe (z. B. VW Caddy, Range Rover, Hochdachkombis, Kleintransporter u. ä.) gegen Entrichtung der vorgesehenen Gebühr von 10 € die Anlage zur Müllanlieferung nutzen können.
Hierzu sind die erforderlichen baulichen, organisatorischen oder betrieblichen Maßnahmen kurzfristig umzusetzen, sodass allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von der Fahrzeughöhe eine gleichberechtigte Nutzung dieser Entsorgungsmöglichkeit ermöglicht wird.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144 kB
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