14.01.2026 - 6.1.2 Verwendung Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Ab...

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Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord stellt den Karnevalsvereinen des Hagener Nordens aus ihren Mitteln gemäß § 37 Abs. 3 GO NW gegen Vorlage eines Nachweises für die Dauer der Legislaturperiode 2025-2030 jährlich einen Betrag in Höhe von bis zu *3.500,- Euro für die technische und organisatorische Durchführung des Boeler Rosensonntagszuges zur Verfügung.

   

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