04.02.2025 - 4.2 Sitzung der Brückenkommission vom 27.01.2025 - ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Sitzung:
-
Sitzung des WBH-Verwaltungsrates
- Gremium:
- WBH-Verwaltungsrat
- Datum:
- Di., 04.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Henning Keune klärt auf, dass die Zuständigkeit zur Zukunft der Brücke Laufwasserkraftwerk derzeit bei den Gremien der Stadt Hagen liegt, bevor die dort identifizierten Handlungsempfehlungen im Rahmen eines Auftrags zur Ausführung an den Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR weitergeleitet werden. Die Brücken „Ebene 2“ und Volmetalstraße liegen hingegen seit der Betrauung in der Zuständigkeit des WBH.
Herr Henning Keune geht zunächst auf die Brücke am Laufwasserkraftwerk ein. Die Brücke diente ursprünglich zur regelmäßigen Trafoversorgung des Köppchenwerks. Die Firma Amprion hat diesen Transport im Jahr 2024 ein letztes Mal durchgeführt. Die Firma Amprion ist die Rechteträgerin der Eisenbahninfrastruktur und würde dieses Recht gerne veräußern, indem sie die Brücke aus ihrem Portfolio entlässt. Das Rechteverhältnis ist allgemein schwer darzustellen. Die Stadt Hagen beabsichtigt grundsätzlich, den Ruhrtalradweg sowie die Fußgängerverbindung über die Ruhr aufrechtzuerhalten. Die Planung der letzten Jahre sah vor, die Brücke bis 2027 im jetzigen Zustand zu belassen und in den folgenden Jahren Instandhaltungsmaßnahmen umzusetzen. Im Rahmen einer Analyse des Brückenzustands ist nun aufgefallen, dass die Brücke bereits jetzt unterlassene Instandhaltungen von knapp zwei Millionen Euro ausweist. Das Angebot der Stadt Hagen, welches beinhaltete, dass diese die Brücke übernimmt, sofern die Firma Amprion die finanziellen Auswirkungen einer Freistellung ihrer Rechte trägt, wurde seitens Amprion ausgeschlagen. Die Firma teilte der Stadt Hagen mit, dass es bereits andere Interessenten für die Brücke gebe.
Derzeit werden drei Varianten seitens der Stadt Hagen geprüft:
Variante eins sieht eine Sanierung des Bestandsbauwerks vor. Diese ist ersten Schätzungen zur Folge mit insgesamt 5,71 Millionen Euro zu beziffern, welche sich wiederum in 2,54 Millionen Sanierungskosten und 3,17 Millionen Euro Erneuerungskosten des Korrosionsschutzes aufteilen. Die Brückenbreite beträgt hier 4,5 Meter, welches schmaler als der beabsichtigte Standard ist. Herr Keune merkt an, dass diese Variante nicht vorrangig verfolgt wird, da Sanierungen die Brücke nur temporär instandhalten und die Stadt Hagen in einigen Jahren erneut der Problematik gegenübersteht, wie die Brücke weiterhin erhalten werden kann.
Variante zwei sieht einen Ersatzneubau des Überbaus und die Teilerneuerung der Unterbauten vor. Durch den Ersatzneubau könnte eine den Anforderungen entsprechende Brückenbreite erzielt werden. Die Kosten beziffern sich ersten Näherungen zufolge auf knapp 2,8 Millionen Euro.
Variante drei sieht den Neubau an anderer Stelle sowie die unveränderte Beibehaltung des Bestandsbauwerks vor. Bei dieser Variante könnte ebenfalls eine den Anforderungen entsprechende Brückenbreite erzielt werden. Ebenso ist eine neue Brücke in der Instandhaltung günstiger als eine sanierte, alte Brücke. Die Kosten beziffern sich ersten Näherungen zufolge auf knapp 16,5 Millionen Euro.
Alle Varianten sind zu unterschiedlichen Prozentteilen förderfähig.
Variante drei wird aufgrund der Eigentumsverhältnisse präferiert, da die Eigentümerin der Brücke nicht die Stadt, sondern die Firma Amprion ist. Nach ersten Schätzungen verbleiben Kosten in Höhe von knapp 3,3 Millionen Euro nach Förderung.
Mit den Bauarbeiten könnte frühestens im Haushaltsjahr 2027 angefangen werden. Eine parallele Bauung wird präferiert, um eine dauerhafte Möglichkeit zur Ruhrüberquerung zu gewährleisten. Hierfür sind jedoch noch weitere Verhandlungen notwendig.
Die Beschlussvorlage, die zukünftig in die Gremien der Stadt Hagen eingebracht werden soll, wird einen Beschlussvorschlag enthalten, in dem festgehalten wird, dass die Variante drei im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vertieft werden soll.
Der Verwaltungsratsvorsitzende Herr Erik O. Schulz ergänzt, dass die Bürgermeisterin der Stadt Herdecke ebenfalls Variante drei bevorzugt.
Herr Dieter Kohaupt merkt an, dass das Projekt bereits der Bezirksvertretung Hagen Nord vorgestellt wurde und diese das Projekt positiv begleiten und mittragen wird.
Herr Jörg Klepper ergänzt, dass eine maximale Förderung angestrebt werden sollte.
Herr Hans-Joachim Bihs bejaht dies und merkt an, dass die zurechenbaren Teile der Gesamtfläche nur zu rund 30 Prozent der Stadt Hagen zufallen, die restlichen knapp 70 Prozent sind der Stadt Herdecke zurechenbar.
Der Verwaltungsratsvorsitzende Erik O. Schulz teilt mit, dass der Verwaltungsvorstand hierzu vorberaten hat und ebenfalls Variante drei präferiert.
In Bezug auf die Brücke am Laufwasserkraftwerk bestehen seitens des Gremiums keine weiteren Fragen oder Anmerkungen.
Herr Hans-Joachim Bihs teilt den Kenntnisstand zur Brücke Volmetalstraße mit.
Die Brückenteile, die dem Landschaftsverband zuzurechnen sind, sind bisher nicht saniert worden. Er hofft auf eine Sanierung bis Ende 2025, alternativ in 2026. Ob die Brückenkonstruktion der Volmetalstraße erhalten werden kann oder komplett ersetzt werden muss, ist derzeit unklar, da die angewandten statischen Modellberechnungen noch keine einheitlichen Sanierungsmöglichkeiten ausweisen. Sobald absehbar ist, ob und welche Sanierungen anfallen werden, wird das Gremium hierüber informiert.
An knapp 20 Brücken- und Einzelbauwerken sind zudem Gefahren von Spannungsrisskorrosionen aufgefallen. Bei fast allen von diesen Bauwerken liegen abschließende Beurteilungen von Prüfungsstatikern vor. Die Brücke „Ebene 2“ ist allgemein korrosiert und nicht nur von Spannungsrisskorrosionen betroffen, sodass diese ersetzt werden muss. Wenn der Abriss für das Haushaltsjahr 2025 nicht gefördert wird, kann dieser frühestens in den Haushaltsjahren 2026 und 2027 eingeplant werden. Ein Verkehrsgutachten mit dem Ziel einer Verkehrsflussoptimierung soll in Auftrag gegeben werden. Sofern sich das Verkehrsgutachten für die Errichtung einer neuen Brücke ausspricht, kann unter der Voraussetzung einer entsprechenden Förderung frühestens am Ende des Haushaltsjahres 2027 mit einem Neubau begonnen werden.
Diverse weitere, spannungsrisskorrosionsgefährdete Brückenteile werden fortlaufend durch ein Überwachungssystem geprüft, welches ein mögliches Versagen aufzeichnet und weitergibt, sodass zukünftig eine genaue Weiterbestandsprognose getroffen werden kann.
Die Talbrücke im Hagener Stadtteil Helfe wird erneuert, da sich keine weitere Sanierung realisieren lässt und die Brücke statisch nicht in der Lage ist, saniert zu werden.
Herr Rolf-Rüdiger Römer merkt in Bezug auf die Volmetalbrücke an, dass an der Bruchstelle lediglich 10 kmh erlaubt sind, aber er wiederholt LKW beobachten konnte, die erheblich zu schnell fahren. Er erkundigt sich, ob nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Gewichtung der Fahrzeuge in Betracht gezogen werden könne.
Herr Hans-Joachim Bihs teilt mit, dass eine Geschwindigkeitsüberwachungsinstallation aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich ist und der fließende Verkehr in der Zuständigkeit der Polizei liegt. Die Volmetalbrücke unterliegt zudem keiner Tonnagebeschränkung.
Der Verwaltungsratsvorsitzende Herr Erik O. Schulz erkundigt sich, ob weitere Bedenken oder Ergänzungen seitens des Gremiums bestehen. Dies ist nicht der Fall.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Herr Kevin Niedergriese verlässt die Sitzung um 16:39 Uhr und stößt um 16:43 Uhr wieder hinzu.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
407,8 kB
|
