02.07.2025 - 6.3 Werbebanner an Ballfangzäunen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 02.07.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beschluss:
- ohne Beschluss
Beschluss:
Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, das Anbringen von Werbebanner an Ballfangzäunen auf den städtischen Sportplätzen aus sicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen auf einen Meter vom Boden aus zu begrenzen. Den Vereinen wird eine maximal dreimonatige Frist eingeräumt, die Vorgaben umzusetzen.
Vereine, die sich verpflichten, die alleinige Haftung für die durch Werbebanner an den Zäunen verursachte Schäden zu übernehmen, und die einen entsprechenden Versicherungsnachweis beim Servicezentrum Sport schriftlich vorlegen können, dürfen in Absprache mit dem SZS von der Regelung abweichen.
Die Beschlussfassung und Diskussion haben unter TOP 6.2. stattgefunden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,1 kB
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