02.07.2025 - 6.2 Werbung an Fußballplätzen

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt die in dieser Vorlage geschilderte Vorgehensweise hinsichtlich Werbemaßnahmen der Vereine in den Stadien und auf den Fußballplätzen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig 2.Lesung beschlossen

 

 

Herr Keune teilt mit, dass er sich gerne auf den Inhalt der zweiten Vorlage konzentrieren möchte. Man sei sich bewusst, dass die Vereine auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, es aber am Ende um Haftungsfragen geht. Durch die neue Vorlage stellt die Verwaltung klar, dass durch eine abzuschließende einzelvertragliche Vereinbarung zwischen Verein und der Stadt Hagen inkl. Haftpflichtversicherungsnachweis, der Verein auch Werbung an Ballfangzäunen über einen Meter anbringen darf. Ohne diese Vorgehensweise kann die Stadt Hagen hier keine Haftung übernehmen.

 

Herr Thieser merkt an, dass es einen fraktionsübergreifenden Antrag zu diesem Thema gibt und berichtet über das Protokoll des stattgefunden “Runden Tisches“ zum Thema “Werbebanner an Ballfangzäunen“, welches kontrovers diskutiert wurde. Des Weiteren fragt sich der Ausschussvorsitzende, wie viele Gestattungsverträge es mit verschiedenen Vereinen gibt? Und, wieso man überhaupt eine Entscheidung treffen muss, wenn Vereine vertraglich dazu verpflichtet werden können, die Haftung zu übernehmen? Dieses muss natürlich zwischen Verein und der Stadt Hagen festgehalten werden.

 

Herr Raab antwortet, dass die gewünschte Auflistung von Werbeverträgen vor der Sitzung ausgelegt wurde und auch in der Vorlage ersichtlich ist. Eine neue Regelung soll beschlossen werden, da die vorhandenen Gestattungsverträge teilweise über 30 Jahre alt sind und man eine einheitliche Regelung mit den Vereinen haben muss. Ratsam wäre es, Herrn Finkeldey von der WBH zu hören, der aus fachlicher Sicht erläutern kann, wieso die Zäune nicht über einen Meter behangen werden dürfen und auch Mesh-Banner keine Lösung des Problems sind.

 

Herr Thieser sieht die Auflistung zum ersten Mal und hält eine Beratung deshalb nicht für machbar. Darüber hinaus ist der Ausschussvorsitzende erstaunt, wieso man sich auf einmal mit diesem Thema beschäftigen muss, da es keine Vorfälle in Sportstätten gegeben hat. Herr Thieser schlägt vor, bis nach der Sommerpause die Verwaltung aufzufordern, die vorhandenen Gestattungsverträge inhaltlich- und einen Entwurf eines Gestattungsvertrages inkl. Haftungsregelungen vorzulegen, um diesen dann in der nächsten Sitzung eventuell beraten zu können.

 

Herr Tasli zeigt Verständnis für die Position der Verwaltung, ebenso der Vereine. Darüber hinaus erkundigt er sich, ob es Richtlinien in Bezug auf Werbung in Sportstätten gibt?

 

Herr Thieser sagt, dass es beim Thema Haftung keine Differenzen gibt, es aber neu geregelt werden muss.

 

Herr Hoffmann fragt nach dem Foto des umgestürzten Zauns, welches der Vorlage beigefügt ist, und ob es so einen ähnlichen Vorfall in Hagen gegeben hat?

Herr Alexander schlägt vor, den vorliegenden Antrag der Fraktionen zuzustimmen. Man darf die Vereine nicht im Regen stehen lassen.

 

Herr Raab beantwortet die vorausgegangenen Fragen der Mitglieder. Eine Änderung der Richtlinie sei aktuell nicht nötig, eine eigene Vereinbarung mit den Vereinen sei das Ziel. In Bezug auf den Antrag der Fraktion, bittet Herr Raab nochmals Herrn Finkeldey zum Thema Mesh-Bannern, zu Wort kommen zu lassen. Zu der Frage des Fotos teilt Herr Raab mit, dass es ein aktuelles aus Finnentrop sei, aber auch in anderen Städten solche Schäden stattgefunden haben. Es darf nicht das Ziel sein, darauf zu warten bis es zu solchen Ereignissen in Hagen kommt.

 

Herr Keune stellt klar, dass nach dieser Diskussion, die Verwaltung keine Haftung für Schäden an windlastkritischen Werbeanlagen übernehmen wird, wenn Werbemittel über einen Meter angebracht sind. Wir möchten den Vereinen ermöglichen weiter Werbung zu platzieren, so wie es in der Vorlage auch dargestellt ist. Die Verwaltung wird ein Mustervertrag zu den Regelungen von Werbung an Außenanlagen erstellen und diesen zur Beratung in die nächste Sitzung einbringen.

 

Herr Thieser schlägt vor die beiden Tagesordnungspunkte als 2. Lesung zu behandeln. Es soll ein Entwurf eines Gestattungsvertrags mit der Möglichkeit für die Vereine, die Haftung für Schäden inkl. Versicherungsnachweis an Werbeanlagen zu übernehmen, vorgelegt werden. Des Weiteren bittet Herr Thieser um die Zusendung des Protokolls “Runder Tisch Werbebanner“. Darüber hinaus soll in der nächsten Sitzung eine Übersicht der aktuellen Gestattungsverträge vorgelegt werden, aus der hervorgeht, welche Inhalte dort festgehalten sind.

 

Herr Finkeldey trägt vor, wie der WBH bei der Auswahl der Ballfangzäune vorgeht. Anhand der Auswahl der Maschenbreite berechnet der Statiker die Windlast, die auf den Ballfangzaun trifft. Zum Thema Mesh-Banner berichtet Herr Finkeldey, dass bei Mesh-Banner eine bis zu 4-fache erhöhte Windlast auf den Zaun wirkt, wofür dieser schlichtweg nicht ausgelegt ist.

 

Herr Kruse fragt nach der Möglichkeit, in den Gestattungsverträgen zu regeln, dass Werbebanner an den Zäunen, nach den Spielen hochgerollt und fixiert werden?

 

Herr Keune sieht hier keine Schwierigkeiten, solange der Verein für solche Maßnahmen die Haftung übernehmen würde.

 

Herr Peters fragt nach den Bestimmungen, ab welcher Windstärke, Sportstätten gesperrt werden?

 

Herr Thieser antwortet, dass dieses in der nächsten Sitzung beantwortet wird.

 

Frau Heuer fragt nach, wie sich das Mesh-Banner verhält, wenn es nur an den oberen Enden am Zaun fixiert würde?

 

Herr Keune antwortet, dass das bei Wind von vorne keine Lösung sei, da dann das Mesh-Banner trotz allem gegen die Zaunanlage drückt.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage