02.07.2025 - 3.2 Wassersportliche Nutzung Hengstey- und Harkortsee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Sport- und Freizeitausschuss
- Datum:
- Mi., 02.07.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Keune teilt mit, dass die wassersporttreibenden Vereine auf dem Hengstey- und Harkortsee aufgrund der Elodea, fortschreitender Verlandung, sowie schwankenden Wasserständen auf den Seen, ihre sportliche Aktivität gefährdet sehen. In einem Ortstermin durch Mitglieder der ansässigen Vereine, sowie dem Vorstand des Ruhrverbandes und der Stadtverwaltung Hagen, ist man vordergründig nicht weiterkommen. Der Ruhrverband hat in seinen Betriebsgenehmigungen das Stichwort “Wassersport“ nicht stehen. Es gibt hier keine Verpflichtungen des Ruhrverbandes, den See für wassersportliche Zwecke instand halten zu müssen, sondern nur als Flusskläranlage. Zugesagt hat der Ruhrverband, beim Thema Elodea und Mähboot, eine Annäherung der Regelung zum Baldeneysee. Hier wird die Verwaltung auf den Ruhrverband zugehen und das Ergebnis als Vorlage in der nächsten Sitzung des Sport- und Freizeitausschuss darstellen.
Herr Raab ergänzt, dass der Vorschlag der Vereine, den See auszubaggern eine Absage erteilt wurde. Die Kosten würden sich auf ca. zwölf bis 13 Mio. € belaufen. Darüber hinaus fehlt schlichtweg der Platz, das Sediment an Land zu platzieren.
Herr Thieser schlägt vor, einmal im Jahr ein Treffen zu planen, bei dem Vereine, Ruhrverband und die Stadtverwaltung, offene Fragen und Punkte besprechen könnten.
Herr Dr. Fischer merkt an, dass bei solchen Themen zuständige Leute vom Kemnader Stausee eingeladen werden sollten. Des Weiteren stellt Herr Dr. Fischer klar, dass die Elodea ein Zeichen von sauberem Wasser sei.
Herr Keune weist darauf hin, dass der Kemnader Stausee als Sport- und Freizeitsee errichtet wurde und somit nicht mit dem Hengstey- und Harkortsee vergleichbar sei. Biologisch stimmt Herr Keune der Ausführung von Herrn Dr. Fischer zu.
Herr Keune sieht hier keine Unklarheiten, da es kein Schriftstück über eine Vereinbarung zur sportlichen Nutzung des Hengstey- und Harkortsees gibt. Falls die Vereine so ein Schreiben vorlegen könnten, wurde man schauen, welche Verpflichtungen sich daraus ergeben. Aber in diesem Fall ist es ausrecherchiert.
Herr Hoffmann fragt, ob es eine bauchrechtliche Genehmigung für die Bootsanlagen gibt? Es müsse doch irgendwo hervorgehen, dass die sportliche Nutzung gestattet wurde?
Herr Raab gibt den Hinweis, dass die Vereine eine Duldung haben, die Wasserfläche zu nutzen. Die Betriebserlaubnis des Ruhrverbandes ist eindeutig: Der Hengstey- und Harkortsee sind Flussklärwerke und für die wasserwirtschaftliche Nutzung errichtet worden.
Herr Schulte fragt nach dem ehemaligen Freibad am Hengsteysee, was definitiv eine sportliche Nutzung war. Gab es hierfür eine Definition von Sportbetrieb im Uferbereich? Des Weiteren fragt Herr Schulte nach der Möglichkeit, den Satzungszweck des Ruhrverbandes zu ändern?
Herr Thieser teilt mit, dass der Vorstand des Ruhrverbandes, Herr Gerbersmann, eindringlich von einer Satzungsänderung gewarnt hat, da aufgrund aktuell rechtlicher Vorgaben gar keine Genehmigungen mehr möglich wären.
Herr Raab ergänzt, dass das Freibad im Krieg zerstört wurde und danach keine neue Genehmigung erteilt wurde. Gleichwohl hat der Ruhrverband eine neue Betriebserlaubnis erhalten. Hier war das Freibad kein Thema mehr.
