09.09.2025 - 5.1 Änderung der Geschäftsordnung des Naturschutzbe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Änderung der Geschäftsordnung durch die Aufnahme einer Präambel, wie sie in der Sitzung des Naturschutzbeirats vom 17.06.2025 unter Mitteilungen besprochen wurde, bedarf eines ordentlichen Beschlusses.

 

Frau Selter liest die Präambel den Mitgliedern vor. Sie erläutert, die Präambel diene nur internen Zwecken und habe keine rechtliche Wirkung. Sie diene vor allem zur Wertschätzung und Anerkennung des Naturschutzbeirats.

 

Nach verwaltungsinterner Prüfung wurde zwischenzeitlich der Begriff „Präambel“ in „Selbstverpflichtung“ umformuliert und der letzte Satz umformuliert, so dass er Wunschcharakter gegenüber der Verwaltung hat. Mit ihren Stellvertretungen sei dann wieder der ursprüngliche Text abgestimmt worden.

 

In der Anlage ist die beschlossene neue Geschäftsordnung des Naturschutzbeirats mit der aufgenommenen Präambel hinterlegt. Das Unterschreiben der Geschäftsordnung erfolgt nach der Sitzung.

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat beschließt die Änderung seiner Geschäftsordnung durch Aufnahme der Präambel.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

2

 

 

NABU NRW e. V.

1

 

 

WLV e. V.

1

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

1

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

1

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen