09.09.2025 - 7 Anfragen und Beantwortung von Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirats
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 09.09.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:03
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Anfragen Frau Stiller-Ludwig:
zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage)
Anfragen Frau Kuschel-Eisermann:
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Hagen, um sicherzustellen, dass durch den Grundstücksverkauf HEG an WBH am Dünningsbruch keine Fakten durch Rodung geschaffen werden, bevor eine abschließende politische Entscheidung im Planungsverfahren getroffen ist? Wie erklärt die Stadt Hagen, dass die obere Quelle des Haldener Bachs in den aktuellen Planunterlagen nicht mehr berücksichtigt wird, obwohl der geltende Landschaftsplan an dieser Stelle ausdrücklich eine Renaturierung vorsieht? Welche Auswirkungen hat der Wegfall der oberen Quelle des Haldener Bachs in den aktuellen Planunterlagen - trotz der Vorgaben des geltenden Landschaftsplans - auf die laufenden Verfahren zum Ladepark und zur Bebauung im Dünningsbruch?
- Welche Auswirkungen haben die laufenden bzw. geplanten Renaturierungsmaßnahmen an der Lenne zwischen Hohenlimburg und dem Hengsteysee auf die Berechnung der Hochwassersituation in Hohenlimburg – insbesondere im Hinblick auf das 100-jährige Hochwasser, das Grundlage für die Ausschreibung zur „Erlebbarkeit der Lenne“ im Rahmen des INSEK ist?
Anfrage Herr Külpmann:
Am Samstag 06.09.2025 war Stadtfest in Wetter. Das Feuerwerk gegen 23 Uhr war so laut, dass die Vögel im Naturschutzgebiet 1.1.2.2 "Uhlenbruch" vor Schreck alle auf einmal weggeflogen sind. Inwieweit wird die untere Naturschutzbehörde bei Genehmigungen zu Veranstaltungen am bzw. im Beach Club am SeeBad Hengstey gehört? Dieser grenzt direkt an den Hengsteysee im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.1 "Hengsteysee/Ruhr, Südufer".
Anfrage Herr Welzel:
Die Ausweisung von Windenergiebereichen ist noch in der Planung. Wie ist es mit den bestehenden Windkraftanlagen, werden sie in den neuaufzustellenden Flächennutzungsplan (FNP) dargestellt?
Herr Beilein, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, antwortet direkt in der Sitzung, seiner Kenntnis nach werden die bestehenden Windkraftanlagen nachrichtlich übernommen, um der Informationspflicht des FNPs nachzukommen. Der Umgang mit den genehmigten, aber noch nicht gebauten Anlagen wird noch geklärt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,8 kB
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