09.09.2025 - 6.1 Plangenehmigung nach § 68 WHG Verlegung Mäcking...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Selter trägt vor. Der Mäckinger Bach solle im Bereich des Freilichtmuseums Hagen aufgrund von Hochwasserschäden renaturiert und verlegt werden, um den Hochwasserschutz zu verbessern und die Ufersicherung zu erneuern. Geplant sei eine naturnahe Gestaltung des Bachlaufs mit einer Aufweitung zur Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen und ökologischer Strukturen. Dabei würden Maßnahmen wie die Entfernung der beschädigten Stützmauern, das Anlegen neuer Böschungen und die Integration von Lebensräumen für geschützte Arten umgesetzt. Die Arbeiten erfolgen unter Berücksichtigung von Artenschutzauflagen und sollen die ökologische Funktion des Gebiets langfristig stärken.

 

Es gebe Bedenken bezüglich der Maßnahme, insbesondere im Hinblick auf den Artenschutz und die Auswirkungen auf geschützte Arten wie Eisvogel, Wasseramsel, Fledermäuse und die Fischart Groppe.

 

Herr Lambeck, Umweltamt, untere Wasserbehörde, stellt das Vorhaben vor. Die Maßnahme diene der Behebung von Schäden infolge des Starkregenereignisses. Die baufälligen Stützmauern sollen weitestgehend ersetzt werden durch eine Böschung. Das Profil solle ökologisch aufgewertet werden und Retentionsraum als vorbeugender Hochwasserschutz solle geschaffen werden.

 

Herr Schultewolter, Büro Landschaftsarchitektur Schultewolter, erläutert die Gefährdung der Zuwegung zum Museum durch die unterspülten Stützmauern. Die Maßnahme bedinge umfangreiche Baumfällungen. Er stellt die Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen vor.

 

Auf Nachfrage von Frau Tommack erklärt Herr Schultewolter, es seien vor Ort 25 Bäume als zu erhalten markiert worden.

 

Herr Welzel kritisiert die aus seiner Sicht unzureichende Artenschutzprüfung. Es seien gründliche Untersuchungen in einer Artenschutzprüfung (ASP) II in diesem bedeutsamen Gebiet durchzuführen, die nicht gemacht wurden. Das Gutachten sei zu überarbeiten, Amphibien und weitere Vogelarten seien zu kartieren. Als Zufallsbeobachtung sei die Geburtshelferkröte festgestellt worden, die Landlebensräume seien noch zu ermitteln. Die Auswirkungen auf die Baumaßnahme sei nicht abzuschätzen.

 

Herr Alda, Mitglied im Förderverein des Freilichtmuseums, bittet um eine zügige Durchführung, es gehe um die Behebung von Schäden.

 

Auf Anfrage von Frau Raschke nach Einsatz von Fördermitteln und Förderrichtlinien antwortet Herr Schultewolter, es sei in Aussicht gestellt, Fördermittel des Landes für die vom Hochwasser betroffenen Gebiete in Anspruch zu nehmen. Das Sohlmaterial werde wieder eingebaut.

 

Herr Dr. Dr. Hülsbusch fasst die Einwände von Herrn Welzel zusammen als Forderung des Naturschutzbeirats zur Durchführung einer ASP II. Er schlägt vor, das Vorhaben abzulehnen mit der Begründung, dass zunächst eine ASP II durchzuführen sei.

 

Herr Gockel, Umweltamt, untere Naturschutzbehörde, erläutert den Aufbau einer Artenschutzprüfung. Was bekannt sei, werde untersucht, es werde eine Wirkprognose gemacht, die ASP II werde auf Grundlage der ASP I durchgeführt. Die Geburtshelferkröte sei seiner Kenntnis nach erst nach der Artenschutzprüfung festgestellt worden.

 

Frau Stiller-Ludwig kritisiert die zu späte Beteiligung des Naturschutzbeirats.

 

Es wird vorgeschlagen, über die Forderung der Erarbeitung einer Artenschutzprüfung (ASP) II abzustimmen. Herr Kozinski, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, schlägt eine Ökologische Baubegleitung vor anstelle einer ASP II zur Berücksichtigung der vorhandenen Arten.

 

Herr Gockel erläutert zur Geburtshelferkröte, dass ihr Fundort nicht im vorgeschriebenen Untersuchungsgebiet liege und sie deswegen auch nicht untersucht worden wäre. Er stellt klar, dass solche Baumaßnahmen mit der Auflage einer Ökologischen Baubegleitung versehen werden. Es sei auch eine Forderung aus der ASP I, eine Ökologische Baubegleitung einzurichten, ergänzt Herr Beilein, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung.

 

Herr Welzel wird seine Hinweise an die Verwaltung geben.

 

Es wird über die Forderung der Durchführung einer ASP II abgestimmt.

 

Ergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

1

1

1

BUND NRW e. V.

2

 

 

NABU NRW e. V.

 

 

1

WLV e. V.

 

 

1

LFV NRW e. V.

 

 

 

LJV NRW e. V.

 

1

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

 

 

 

LV WLI e. V.

 

1

 

SDW NRW e. V.

 

1

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

Der Zusatzbeschluss wird bei Stimmgleichheit abgelehnt.

 

Als Fazit fasst Frau Selter zusammen, der Naturschutzbeirat sei frühzeitiger zu beteiligen. Herr Gockel appelliert daran, eine frühzeitige Eingabe der Artenfunde in die Landeskataster zu machen, damit die Informationen bekannt seien.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlagenummer 0677/2025 zur Kenntnis und fordert eine umfassende Ökologische Baubegleitung, da bei der Erfassung planungsrelevanter Arten und FFH-Arten durch die ASP I Defizite festgestellt wurden. Seitens des Naturschutzbeirats ist eine ASP I bei diesem Vorhaben nicht ausreichend.

Insbesondere ist das mögliche Vorkommen der Geburtshelferkröte zu berücksichtigen und es sind geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Während möglicher Bauzeiten von Februar bis Juli müssen Abstände zu Brutplätzen von Turmfalke, Eisvogel, Trauerschnepper und Feldsperling eingehalten werden.

Aufgrund der hier aufgefallenen Fehleinschätzung durch nur die ASP I fordert der Naturschutzbeirat eine frühzeitigere Beteiligung bei Planungsvorhaben in sensiblen Naturräumen.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage