17.06.2025 - 4.3 Vorlagenummer 0405/2025: Aufstellungsbeschluss ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beilein, Fachbereich Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung, trägt anhand der Präsentation (s. Anlage) den aktuellen Stand zur Flächennutzungsplanung (FNP)-Neuaufstellung und weiteren Verfahren vor. Der zukünftige FNP soll den geänderten Anforderungen aus den Bereichen, wie z. B. Verkehr, Demografie, Umweltbelange Rechnung tragen und in der Darstellung gröber werden.

 

Anliegen und der Anstoß für die frühzeitigen Beteiligung sollten sein, Dokumente vorzulegen, die möglichst jetzt schon einen kompletten FNP mit Erläuterungen und Begründungen zeigen. In zwei Beteiligungsrunden bestehe somit die Möglichkeit, sich intensiv und konkret mit den einzelnen Bereichen zu befassen und eine Stellungnahme abzugeben.

 

Frau Stiller-Ludwig kritisiert, ob jetzt nicht ganz andere Ziele dargestellt werden müssten, wie z. B. Klimaschutz, als zu bebauende Gebiete. Sie plädiert dafür, in den Fokus zustellen, was europäisches Recht ist und was die Bürgerinnen und Bürger für ein gesundes Leben wirklich bräuchten. Herr Beilein erläutert, der FNP müsse beide Funktionen erfüllen, er sei der vorbereitender Bauleitplan, gleichzeitig würden die Umweltbelange eine größere Rolle als früher spielen. Das Thema Hochwasser sei sehr gut untersucht, dagegen sei das Thema Kleinklima/Hitze/Hitzevorsorge noch nicht so gut eingebracht. Hier verweist er auf die Möglichkeit, in Stellungnahmen zur Nachbesserung darauf einzugehen und appelliert zur Mitarbeit.

 

Zum Thema der Ausweisung von Gewerbeflächen stellt Herr Beilein heraus, dass 13 ha zu viel dargestellt und gemäß der Vorgabe des Regionalplans zu reduzieren seien. Auch hier muntert er auf, sich dazu in einer Stellungnahme zu äußern. Die Vorlage sei öffentlich, so dass sich alle daran beteiligen können.

 

Zum Thema Wohnbauflächen erklärt er, dass in Hagen keine größeren Reserven für neue Wohnbauflächen mehr vorhanden seien. Stattdessen gehe es zukünftig verstärkt in die Stadterneuerung im Bestand zur Schaffung attraktiver Wohnbereiche. Auch stellt er dar, dass im Vergleich zum aktuellen Flächennutzungsplan Flächen zurückgenommen worden seien, bei den Gewerbeflächen 5 ha, bei den Wohnbauflächen über 30 ha.

 

Der Regionalverband Ruhr als Planungshoheit für den übergeordneten Regionalplan berechnet den Bedarf an neu auszuweisenden Flächen für die jeweiligen Städte. Die Politik habe entschieden, fast alle Flächen auszuweisen. Hier hofft Herr Beilein auf Argumente zur Abwägung mancher Gebiete.

 

Zum Gewerbegebiet „Böhfeld“ bittet er, die Meinung des Naturschutzbeirats einzubringen. Auch sieht er die Nähe zum entwickelnden Freiraum Hengsteysee kritisch.

 

Herr Welzel berichtet von der guten Zusammenarbeit mit dem Landwirt des Böhfeldes zur Förderung der dortigen Feldlerchen und spricht sich für ein Freihalten des Gebietes aus.

 

Positiv stellt Herr Beilein die geplante Umnutzung der Brachfläche Eisenwerke Geweke zur Wohnbaufläche, verbunden mit einer Bodensanierung, dar. Ebenfalls neu sei die Darstellung der Naturschutz- und FFH-Gebiete in den Hauptplan.

 

Zusammengefasst appelliert Herr Beilein an den Naturschutzbeirat, Vorschläge für eine Rücknahme von auszuweisenden Gewerbeflächen einzubringen. Ebenfalls sollte gesamtstädtisch das Themenfeld Klimaschutz und Klimaanpassung direkt in den Plan und die Begründung dargestellt werden. Es gebe aus anderen Städten wenig Beispiele für eine praktikable Darstellung. Er schlägt z. B. Grünstrukturen, Gewässerrandstreifen oder von Bebauung freizuhaltende Bereiche vor.

 

Auf Anfrage von Frau Tommack erklärt Herr Beilein, auf Ebene des FNPs gebe es keine finanziellen Entschädigungsansprüche. Er hat keine Außenwirkung, ist nur behördenverbindlich. Auf der anderen Seite gebe es ggf. leichter die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Vorkaufsrechts im Falle von z. B. einer Aufgabe von Gewerbe in einer dann von Bebauung freizuhaltender Fläche.

 

Zur Frage von Herrn Reh über den aktuellen Stand der Entwicklung des Wertstoffhofes Donnerkuhle berichtet Herr Beilein, die Prüfung des Standortes, ob Donnerkuhle oder Ausbau an der Müllverbrennungsanlage, sei noch nicht abgeschlossen. Für den FNP sei eine Entscheidung erforderlich.

 

Herr Beilein zeigt den weiteren Verfahrensprozess bei der FNP-Neuaufstellung auf, nach dem Ratsbeschluss erfolge eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolge nach den Kommunalwahlen. Bis Mitte November 2025 gebe es Zeit zur Abgabe einer Stellungnahme. In jedem Stadtbezirk werde auch begleitend eine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

Frau Selter bedankt sich bei Herrn Beilein. Für die Erarbeitung der Stellungnahme erhält der Naturschutzbeirat 5 ausgedruckte Exemplare.

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Beschluss:

a) Das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen wird

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eingeleitet.

 

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Hagen.

 

b) Der in den Anlagen enthaltene Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des vorliegenden Vorentwurfs der FNP-Neuaufstellung durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

LNU NRW e. V.

3

 

 

BUND NRW e. V.

2

 

 

NABU NRW e. V.

1

 

 

WLV e. V.

 

 

 

LFV NRW e. V.

1

 

 

LJV NRW e. V.

 

 

 

LSB NRW e. V.

1

 

 

LVG NRW e. V.

 

 

 

LV WLI e. V.

1

 

 

SDW NRW e. V.

1

 

 

WBV NRW e. V.

 

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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