25.03.2025 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

 

Herr Rudel fragt an, ob es sich bei den Containern auf dem Gelände des Theodor Heuss Gymnasiums, um Container der VHS handele, in denen Sprachkurse angeboten werden.     

 

 

 

 

Frau Sonneberg kann mitteilen, dass die VHS-Sprachkurse in diesen Containern anbiete für Schüler und Schülerinnen die noch keinen Schulplatz bekommen haben. Die entstandenen Irritationen mit der Schule seien geklärt worden.

 

Herr Fritzsche fragt an, wie der Sachstand im Bereich Honorarverträge und Einordnung der Dozenten bei den Musikschulen sei.

 

Frau Sonnenberg teilt mit, dass durch das Herrenberg-Urteil die Musikschulen gezwungen worden seien, alle Honorarkräfte in der Musikschule zu übernehmen. Dafür seien 12 feste Stellen eingerichtet worden. Zu den Mehrausgaben seien jedoch die Gebühreneinnahmen von den Privatschülern der Dozenten, die neu dadurch gewonnen worden seien, gegenüberzustellen.

In anderen Bereichen, z.B. bei den Lehrkräften aus den Integrationskursen, sei noch zu prüfen, wie damit umzugehen sei. Das Rechtsamt prüfe, wie mit den Dozierenden im Honorarbereich verfahren werden soll.

Eine Übergangsregelung bestehe bis 2026.

 

Frau Soddemann teilt mit, dass die Übergangsregelung notwendig sei, um eine Regelung zu treffen. Diese werde auch vom Städtetag gefordert, denn nicht nur kleine Musikschulen seien betroffen. Auf Bundesebene sei zu prüfen, wie es weitergeht. Eine Flexibilität auf beiden Seiten würde verloren gehen.

 

Herr Eiche fragt an, ob es sich nur um Honorarkräfte handele, die voll beschäftigt werden.

 

Frau Soddemann informiert, dass es keine Abgrenzung bzgl. der Arbeitszeit gebe. Es gehe nur um die Art der Weisungsbefugnis.

Alle Arten wie z.B. auch Werkverträge würden hinterfragt. Die Übergangsregelung sei nun erstmal getroffen worden, um die Rechtssicherheit auf beiden Seiten zu geben. 

 

 

Frau Soddemann teilt abschließend noch mit, dass die Präsentation und das Gutachten des Herrn Prof. Dr. Zuschlags morgen der Politik und der Presse zur Verfügung gestellt werde.