28.01.2025 - 8 Anfragen nach § 18 der GeschO des Rates

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Wortprotokoll

Frau Randt erklärt, dass in der Vergangeneheit der Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" mit auf die Tagesordnung des Integrationsrates aufgenommen wurde. Dies inst in keinem anderen Gremium der Stadt Hagen der Fall.  Die Geschäftsordnung des Rates wird hier sinngemäß angewendet, da es keine Regelung in der Integrationsrat-Satzung gibt. Daher erfolgt eine Anpassung an die Tagesordnung des Rates. Ein neuer Tagesordnungspunkt "Anfragen nach § 18 der Geschäftsordnung des Rates" wird eingeführt.

§ 18 Mündliche Anfragen: Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung bis zu 2 mündliche Anfragen zu stellen, die sich nicht auf die Tagesordnung beziehen dürfen. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt Hagen fallen. Die Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, erfolgt eine schriftliche Beantwortung.

 

Herr Özkan und Herr Yavuz berichten von langen Wartezeiten bei der Terminvergabe in der Ausländerbehörde, was seit über 4 Jahren ein Problem darstellt. Herr Thieser schlägt vor, die Personalsituation in der Ausländerbehörde auf die nächste Tagesordnung zu setzen. Herr Gütschow soll hierzu eingeladen werden.

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