18.06.2025 - 4 E-Scooter, Firma Lime & Manager für Nachhaltig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Mi., 18.06.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Bouavina von der Firma Lime bedankt sich für die Einladung und stellt das aktuelle Konzept der E-Scooter-Nutzung in der Stadt Hagen vor. Der Fokus lag auf Nutzung, Herausforderungen und Maßnahmen zur Verbesserung im Hinblick auf Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und gesetzliche Rahmenbedingungen.
Das Geschäftsgebiet umfasst Hagen-Mitte, Haspe, Nord, Hohenlimburg, Eilpe und Dahl. Vor allem in der Innenstadt, aber auch an Bushaltestellen gibt es festgelegte Abstellplätze, außerhalb sog. „free-floating“, d.h. die Fahrzeuge dürfen überall abgestellt werden. Es handelt sich um ein Hybrid-System.
Zu Beginn der Inbetriebnahme sei die Beschwerdelage hoch gewesen, sei jedoch deutlich gesunken. Aktuell bei ca. fünf Beschwerde pro Woche. Die Ausgabe der E-Scooter werde saisonal angepasst, so dass im Winter weniger Fahrzeuge im Umlauf seien und die Beschwerdelage weiter abnehme. Bei Großveranstaltungen sei man bemüht, dass an mancher Stelle gehäufte Ablegen schnell zu beheben. Dies innerhalb von 24 Stunden. Die durchschnittliche Fahrtlänge betrage 1,6 km je Fahrt, die Fahrtdauer ca. 10 Minuten. Zum Winter hin, werden die Fahrten kürzer.
Das neu ausgebrachte Modell verfügt über die Möglichkeit die Akkus zu wechseln, so dass das Gerät selbst nicht mit ins Lager muss und der Service vor Ort stattfinden kann.
Frau Bouavina führt im Folgenden aus, wie die Firma Lime das Angebot so rücksichtsvoll wie möglich gestalten möchte. Hierzu gibt es technische, kommunikative und sanktionierende Maßnahmen. Technische Maßnahmen erfolgen u.a. über die Lime-App. Zum Beispiel wird das Beenden des Mietvorgangs verhindert, wenn der Nutzer das Fahrzeug in einer Parkverbotszone abstellen möchte. Zu den kommunikative Maßnahmen gehört die Aufklärung der Nutzerinnen und Nutzer über Verhaltensregeln oder die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings inklusive Schulung zum ordnungsgemäßen Parken. Sanktionierende Maßnahmen werden bei schweren Parkverstößen genutzt oder um Ordnungswidrigkeiten an die Nutzer und Nutzerinnen weiterzugeben. Es besteht die Möglichkeit falsch abgestellte Fahrzeuge zu sanktionieren. Dies mit Nachweis durch ein Foto des Falschabgestellten Fahrzeugs. Zwischen 5,-und 25,- variieren die Kosten. Nach 5 Verwarnungen wird der Account gesperrt. Allesamt haben das Ziel die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Grundsätzlich sei ein QR-Code am Lenker inkl. Braille-Schrift angebracht, um Beschwerden zu melden.
Frau Bouavina berichtet von einem erfolgreich verlaufenenen Austausch mit dem Blindenwerk in Hagen. Das Blindenwerk sei auf die Firma Lime zugekommen und habe angeführt, dass die Werkstattbesucher aufgrund im Weg stehender E-Scooter Schwierigkeiten hatten, die Werkstatt sicher aufzusuchen. Es sei bereits zu Unfällen gekommen. Daraufhin wurde großflächig eine Abstellverbotszone eingerichtet. Im Zuge der Nachjustierung wurden Parkabstellflächen eingerichtet.
Es werden weitergehende Möglichkeiten aus anderen Städten, wie z.B. das Einrichten einer sog. Straßenpatrouille dargestellt.
U.a. arbeite man an Limevision, Pilotprojekt der Firma Lime, um durch eine Kamera die Gehwegbreite abzumessen und einzuschätzen, ob der Bordstein breitgenug ist. In dem Fall könnte das Fahrzeug ferngesteuert abgebremst werden oder ein lauter Ton erklingt. Dies bedarf jedoch noch rechtlicher Klärung.
Im folgenden Austausch werden Probleme und Kritikpunkte angesprochen. Herr Wewer, Herr Özkan, Herr Winter, Herr Wortmann, Frau Adamczak, Herr Fußy, Herr Otto und Frau Schewe beteiligen sich an dem Austausch. Die E-Scooter werden auf Behindertenparkplätzen, Gehwegen, in einem Fall mitten auf der Straße und Bushaltestellen falsch geparkt. Minderjährige nutzen E-Scooter trotz Altersbegrenzung. Regelmäßig sind Doppelbesetzungen und unsachgemäßige Fahrweise, vor allem erhöhte Geschwindigkeit zu beobachten. Weiterhin fiel in einem Fall auf, dass das Kennzeichen unzureichend sichtbar war.
Frau Bouavina berichtet von einer Schwerpunktaktion, die zusammen mit der Polizei stattgefunden habe. Hier seien die User nach Feststellen der überhöhten Geschwindigkeit in ihrem Account gesperrt worden. Bzgl. des Einwands, dass minderjährige Fahrer bei der Nutzung, dies zum Teil mit überhöhter Geschwindigkeit, gesehen werden, erläutert Frau Bouavina, dass eine Verifizierung grundsätzlich über ein paypal-Konto oder eine Kreditkarte erfolge. Die genannten minderjährigen Fahrer müssen daher über einen Drittaccount die Nutzung gebucht haben (Familie, ältere Geschwister). Da ein Kaufvertrag abgeschlossen werde, sei eine Buchung erst ab18 Jahre erlaubt. Privat dürfe man bereits ab 16 Jahren mit einem E-Scooter fahren. Die Möglichkeit sich zusätzlich über einen Personalausweis zu legitimieren ist keine Option, da ein gut laufendes System regulativ eingeschränkt würde und es sich zudem um eine Schein-Lösung handele.
Herr Winter erfragt, dass das Fahren auf den roten Fahrradwegen erlaubt ist. Weiterhin wird sich darüber ausgetauscht, dass die Möglichkeit besteht, eine Fahrt zu Pausieren für den Zeitraum des Einkaufs z.B. Sollten hier ungünstige Fahrverbotszonen eingerichtet seien, können auch diese gerne gemeldet werden, die zu einer Entfernung zum z.B. Supermarkt führen.
Rechtlich angerissen wird die Haftungsfrage. Im Fließverkehr hafte die Firma, wenn z.B. der E-Scooter-Fahrer gegen ein Auto fahre. Im ruhenden Verkehr müsse die Fahrerhaftung geprüft werden. Im genannten Fall gab es jedoch nicht den Nachweis, dass der Fahrer das zum Unfall geführte E-Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt habe. Es konnte kein Verantwortlicher festgestellt werden.
Eine Helmpflicht gebe es für E-Scooter-Fahrer und auch Fahrradfahrer nicht.
Ein Belohnungssystem für das richtige Abstellen gibt es in Hagen noch nicht. Diese gebe es und sei eine Option.
Herr Fußy führt das widerrechtliche Parken auf Behindertenparkplätzen an. Frau Bouavina gibt an, dass man leider über GPS nicht genau abgrenzen könne, wo die Linie des jeweiligen Parkplatzes verlaufe. Sie könne jedoch den Parkplatzradius verkleinern und sagt zu, sich die Parkplätze genauer anzuschauen.
Generell kann leider nicht geortet werden, ob die E-Scooter mitten auf dem Gehweg abgestellt sind oder ordnungsgemäß am Rand.
Weitergehende Fragen sind u.a. die Versicherung der Geräte. Diese seien in der Haftpflichtversicherung. In Hagen werden aktuell keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Frau Bouavina betont, dass man gerne im Austausch bleiben könne und sie als Anbieter für Vorschläge und Ideen offen seien. Gerne können Bedarfe an weitergehenden Abstellflächen oder Verschieben von den genannten Zonen besprochen werden. Bisher stationslose Bezirke können mit Abstellflächen ausgestattet werden. Im Herbst finde ein Fahrsicherheitstraining im Rahmen der Europäischen Verkehrssicherheitswoche in Hagen statt, um die Kunden zu sensibilisieren. Diese Trainings sollen auch an Schulen stattfinden und können von Verbänden u.a. gebucht werden.
Die Power-Point-Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
