19.03.2025 - 6 E-Tretroller - mündlicher Bericht

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wirth übernimmt wieder die Moderation zu Punkt 6 der Tagesordnung.

 

Frau Schewe hat zum Thema E-Tretroller recherchiert und dies in einer Präsentation zusammengefasst. Diese befasst sich mit verschiedenen Aspekten rund um das Thema E-Scooter in der Stadt Hagen. Ziel ist es, aktuelle Herausforderungen aufzuzeigen und offene Fragen im Zusammenhang mit Nutzung, Abstellen und Kontrolle der E-Scooter zu benennen. Die Recherche stützt sich dabei auf Aussagen des Managers für nachhaltige Mobilität der Stadt Hagen, der Polizei Hagen, des Ordnungsamts, dem Mängelmelder der Stadt Hagen sowie auf einem Pressebericht des Spiegels.

Ein zentrales Thema ist die Entwicklung des E-Tretroller-Verleihsystems in Hagen. In diesem Zusammenhang wird die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoll wäre, noch mehr Bereiche für das Abstellen der E-Scooter zu sperren – beispielsweise Wohngebiete oder Bürgersteige an stark befahrenen Straßen wie der B7. Zudem wird kritisch hinterfragt, ob die Firma Lime tatsächlich täglich die liegengelassenen E-Scooter einsammelt. Auch ist unklar, ob aktuell gesperrte Abstellflächen wieder freigegeben werden und aus welchen Gründen sie derzeit nicht genutzt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob das bloße Fotografieren eines abgestellten Scooters als ausreichender Nachweis für das ordnungsgemäße Abstellen gilt. Es wurde in den vorherigen Beiratssitzungen angemerkt, dass der Scooter von Dritten leicht entfernt werden kann, sodass ein Missbrauch nicht ausgeschlossen ist. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob es technische Lösungen wie Schlösser geben könnte, um die Fahrzeuge besser zu sichern. Darüber hinaus wird angesprochen, ob regelmäßig Vor-Ort-Begehungen stattfinden, wie sie von der Fraktion Hagen Aktiv angeregt wurden, und welche Ergebnisse dabei erzielt wurden.

Die Präsentation thematisiert auch das Fehlverhalten von Nutzern. Es wird gefragt, was passiert, wenn Personen mit E-Scootern unerlaubt durch Fußgängerzonen fahren – ob in solchen Fällen eine Meldung an Lime erfolgt und ob nachvollziehbar ist, ob es sich um Wiederholungstäter handelt. Auch interessiert, wie viele Bußgelder bisher ausgesprochen wurden und ob Lime diese tatsächlich an die Nutzer weiterleitet. Zudem wird hinterfragt, ob das widerrechtliche Abstellen auf Behindertenparkplätzen – zum Beispiel vor dem Rathaus II – systematisch erfasst wird.

Grundsätzlich ist ein E-Tretroller-Leihsystem per Ratsbeschluss beschlossen worden und seitens des Rates gewollt gewesen. Im Unterschied zu den vorherigen Anbietern betreibt die aktuelle Firma Lime ein Hybrid-System. Dies beinhaltet neben festgelegten Sammelstellen, an denen die E-Scooter abgestellt werden können, dass diese eben in Wohngebieten, auf Gehwegen, an Straßen hinterlassen werden. Dies ist ebenfalls so gewollt und dient der schnellen Weiterfahrmöglichkeit.
Da im Beirat gerade das Zustellen der Gehwege, welches eine Weiterfahrt z.B. für einen Rollstuhlfahrer unmöglich macht, bemängelt wird und für Unverständnis sorgt, wurde die Frage gestellt, ob nicht weitere Gebiete, vor allem Wohngebiete gesperrt werden können. Dies wird verneint, da es dem Konzept des Anbieters und der Wirtschaftlichkeit sowie eben dem Komfort für den Nutzer widersprechen würde.

Es erfolgt auch kein tägliches Einsammeln durch die Firma der zurückgelassenen E-Scooter, da immer nur die nachgefragte Menge an Fahrzeugen ausgegeben würden und die Weiterfahrt am nächsten Tag sehr wahrscheinlich sei.

U.a. Gewässer, Feuerwehreinfahrten und z.B. die Innenstadt sind für die Weiterfahrt gesperrte Zonen. Hier wird seitens der Beiratsmitglieder regelmäßig beobachtet, dass mit schneller Geschwindigkeit durch die Hagener Innenstadt gerast wird. Laut Aussagen der Polizei Hagen (Bußgeldstelle & Unfallsachbearbeitung) erfolgt keine gezielte Messung der Geschwindigkeit von E-Scootern in der Innenstadt. Zwar seien Bürgerinnen und Bürger nicht durch zu schnelles Fahren zu Schaden gekommen, jedoch wird bei Unfällen nicht zwischen E-Scootern und anderen Kleinstfahrzeugen wie Mofas unterschieden. Fälle von Eigenschäden wurden bekannt, sind aber nach Aussage der Polizei verschwindend gering. Auffallend ist, dass Delikte von Drogenbesitz (Kuriere) vermehrt in Zusammenhang mit der E-Scooter-Nutzung festgestellt wurden.

Das Ordnungsamt Hagen hat mitgeteilt, dass im Jahr 2024 bisher 16 Verwarngelder im ruhenden Verkehr im Zusammenhang mit E-Scootern verhängt wurden. Zwei dieser Verstöße bezogen sich auf das Abstellen von Scootern auf Behindertenparkplätzen – einer davon vor dem Rathaus, ein weiterer an einem anderen Ort.

Der Mängelmelder der Stadt Hagen registrierte seit dem 21. April 2022 insgesamt 61 Meldungen über herumliegende E-Scooter. Diese lagen zum Teil im Gebüsch, auf Gehwegen, in der Volme oder auf Parkplätzen, insbesondere auch auf Behindertenparkplätzen. Gerne können Verstöße hierüber gemeldet werden.

Ein Pressebericht aus dem Spiegel vom 18. April 2024 greift das Thema E-Scooter-Verbot in Gelsenkirchen auf. Darin wird berichtet, dass sich im Jahr 2023 die Zahl der tödlich verunglück dieten E-Scooter-Fahrer auf 20 verdoppelt habe. Insgesamt wurden 8.404 E-Scooter-Fahrer in Unfälle verwickelt und dabei verletzt. Auch wird auf die Unfallgefahr durch herumliegende Scooter hingewiesen, da diese nicht täglich eingesammelt werden.

Die Sammelstellen finden sich regelmäßig in Überprüfung und die, die aktuell gesperrt sind, werden nach Bedarf wieder freigegeben. Hierzu gibt es für die einzelnen Stadtbezirke Ratsvorlagen, um z.B. in Hohenlimburg Sammelstellen neu anzulegen. Neu hinzugekommen sind z.B. Ablagestellen an Bushaltestellen, da man hier eine Nachfrage festgestellt habe.

Ein Fortbewegen eines bereits abbezahlten und hinterlassenen E-Scooters, dessen Leihvorgang beendet ist, ist ohne Weiteres nicht möglich. Die Bremsen blockieren und bei dem Versuch der Fortbewegung würde ein Warnton erklingen. Weiterhin ist jeder E-Scooter durch die Firma über GPS erfassbar. Daher ist das Anbringen eines Schlosses nicht zusätzlich notwendig. Zudem bringt das Fahrzeug mit 28 kg auch ein gewisses Gewicht mit sich.

Zum Abschluss der Präsentation bedankt sich die Vortragende für die Aufmerksamkeit und regt zum weiteren Austausch über das Thema an.

Die PowerPoint wird dem Protokoll beigefügt. 

Herr Wewer merkt an, dass er das rasante Fahren mancher Nutzer bestätigen kann und selbst bereits geschnitten worden sei. Hier wären Kontrollen durch die Polizei in der Hagener Innenstadt sehr wünschenswert. Es sollte an die Fahrer appelliert werden, in der Stadt abzusteigen und nicht auf dem Bordstein, sondern auf der Straße zu fahren.
Herr Otto führt an, dass das Fahren in der Innenstadt und auf den Bürgersteigen ja grundsätzlich verboten sei. Jedoch sei es bei dem Verkehr in der Stadt auch nicht ungefährlich auf der Straße zu fahren. Herr Wewer bittet dann aber um Mäßigung der Geschwindigkeit.
Frau Pollok betont noch einmal die Unfallgefahr, wenn die E-Scooter mitten auf dem Gehweg stehen oder zum Teil liegen. Menschen, die sehbeeinträchtigt sind, Rollstuhlfahrer, Personen mit Gehbeeinträchtigung laufen Gefahr zu stürzen und sich zu verletzen. Es müsse eine Regelung geschaffen werden, dass die E-Scooter nur an den Rand des Gehwegs gestellt werden. Herr Otto führt an, dass dies ggf. zu mehr Bürokratie führen könne. Weiterhin spricht Herr Otto den Aspekt des Versicherungsschutzes an. Er habe von einem Fall gelesen, in welchem ein Fahrradfahrer durch einen E-Scooter, der halb auf der Straße gelegen habe, zu Schaden gekommen sei. Der Betreiber müsse nicht für diesen Schaden aufkommen. Herr Wortmann bestätigt, dass hier eine Versicherungslücke bestehe. Frau Böttcher wünscht sich vermehrt Sammelstellen, an denen die E-Scooter zurückgebracht werden. Herr Otto hat noch die Idee, dass man das richtige Abstellen mit Extra-Minuten belohnen könne, die durch die Firma gewährt würden.

Herr Wirth schlägt vor, die Firma Lime zur nächsten Sitzung einzuladen.

 

 

Reduzieren

Anlagen