17.09.2025 - 4.1 Dringlichkeitsvorschlag der CDU-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 17.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Dominik Lass
- Beschluss:
- ohne Beschluss
Wortprotokoll
Herr Klepper erinnert an die Diskussion in der Ratssitzung zu diesem Thema. Die Stellungnahme der Verwaltung weise keine zufriedenstellende Lösung auf. Man könne dem Bürger nicht vermitteln, dass die Stadt keinerlei Abhilfe in den befriedeten Bereichen schaffen könne. Er verweist auf Gebiete wie den Loxbaum, die durch den WBH bejagt würden.
Herr Holl stellt klar, dass der Bereich am Loxbaum kein Teil der Jagd des WBH sei. Der Jagdbezirk erstrecke sich erst ab einer größeren Freifläche im nördlichen Bereich des Fleyer Waldes.
Herr Klepper entgegnet, dass es dennoch möglich sein müsse, Bereiche abzusperren und eine Treibjagd durchzuführen. Es seien keine Lösungsvorschläge und Beurteilungen der eingebrachten Vorschläge seitens der Verwaltung zu erkennen. Diese erwarte er zur nächsten Sitzung des zuständigen Gremiums.
Herr Schirmer berichtet aus der Sitzung des Jagdbeirates, in welcher intensiv über Lösungsansätze diskutiert worden sei. Das Problem bestehe in der Systematik des Jagdrechts, welches nicht bei der Stadt liege, sondern an das Grundeigentum gebunden sei. Weiterhin bestehe unter der Jägerschaft Einigkeit darüber, dass die Bejagung auf den kleinflächigen Gebieten nicht möglich sei. Notwendige Absperrungen seien nicht zielführend, da die Wildschweine diese aufgrund ihres Naturells bemerkten und mieden. Die in Rede stehende Sondergenehmigung müsse durch die Grundstückseigentümer beantragt werden. Diese würde durch die Untere Jagdbehörde im Einzelfall und unter Nachweis der notwendigen Zuverlässigkeit sowie Erfahrung eines Jägers erteilt werden. Bereits im Jagdbeirat sei jedoch angeklungen, dass die Jägerschaft nicht zur Durchführung bereit sei. Die Situation am Fleyer Wald könne sich im Herbst entschärfen, da die Wildschweine aufgrund des guten Mastjahrs vermehrt an den Wald gebunden würden. Weiterhin würden dort mehrere Ansitze in Stand gesetzt, um die sichere Bejagung zu intensivieren. Eine Bewegungsjagd sei jedoch ausgeschlossen.
Selbst agieren könne man auch in Zukunft nur auf städtischen Grundstücken. Anderorts beschränke sich die Eingriffsmöglichkeit auf eine Informations- und Koordinationsfunktion. Dazu sei eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft in Planung, Antworten auf die dringendsten Fragen habe man zudem in einem FAQ auf der städtischen Homepage zusammengetragen.
Herr Holl ergänzt, dass die Jagdbezirke des WBH lediglich einen Bruchteil der Schwarzwildpopulation im Hagener Stadtgebiet enthielten. Er weist die Kritik fehlender Mitwirkungsbereitschaft zurück. Man ersetze derzeit diverse Hochsitze und modifiziere das Jagdkonzept hin zu Gemeinschaftsansitzen und erhöhtem Jagddruck. Dadurch lasse sich die Population jedoch nicht reduzieren, lediglich der Zuwachs werde abgeschöpft. Am zielführendsten seien Habitatentzug durch Zaunbau und Gebüschrückschnitte auf der einen Seite sowie Nahrungsentzug durch Entfernung von Fallobst auf der anderen.
Herr Schirmer betont, dass insbesondere das zielgerichtete Füttern des Schwarzwildes durch Bürger zu unterlassen sei. Man beobachte dies derzeit und versuche entgegenzuwirken.
Herr König wünscht sich eine Darstellung seitens der Verwaltung, welche Maßnahmen möglich und intensiviert umsetzbar seien. Beispielsweise könnten Anreize für die Jäger in Form von Abschussprämien geschaffen werden.
Herr Scholz erkundigt sich nach den alternativen Maßnahmen Lebendfallen sowie Vergrämung.
Herr Holl verweist auf den Gewöhnungseffekt bei Vergrämungsmitteln und die gesetzlichen Hindernisse bei Lebendfallen.
Frau Heuer möchte wissen, ob die Population aufgrund des guten Mastjahres in Zukunft weiter steige.
Herr Holl führt aus, dass dies von der Witterung im Frühjahr abhänge.
Herr Schirmer ergänzt, dass die Jägerschaft auch vor dem Hintergrund der afrikanischen Schweinepest sensibilisiert sei, die Bejagung zu intensivieren.
Herr Treß erkundigt sich nach den Abschussstatistiken der letzten Jahre und nach einem Abschussplan.
Herr Schirmer nennt eine Spanne von 213 bis 438 Abschüssen pro Jahr zwischen 2020 und 2025. Die Aussagekraft und Vergleichbarkeit sei aufgrund der abweichenden Populationen jedoch begrenzt. Die Streckenmeldung für August dieses Jahres liege bei 40 Abschüssen von Wildschweinen.
Herr Treß regt an, die Abschussstatistiken pro Jagdbezirk zur Verfügung zu stellen.
Herr Schirmer sagt zu, dies zu prüfen.
Herr Stange führt zu den unterschiedlichen Populationen in den Bezirken aus. Dadurch habe eine derartige Statistik keine Aussagekraft.
Herr Holl merkt an, dass es keinen Abschussplan für Schwarzwild gebe.
Frau Knüppel hakt bezüglich der Sinnhaftigkeit und Voraussetzungen einer Jagdprämie nach.
Herr Holl erklärt, dass ein Abschuss auch die Aneignung und Verwertung des Wildkörpers zur Folge habe. Dies sei als Prämie für den Jäger ausreichend. Darüber hinaus stellten auszugleichende Wildschäden einen hohen Anreiz für eine intensive Bejagung dar.
Herr Treß wünscht sich eine kommentierte, örtlich getrennte Statistik.
Frau Sander betont, dass die Reviere nach der Landschaftsstruktur aufgeteilt seien und nicht nach Bezirken.
Herr Klepper und Herr König formulieren den gemeinsamen Wunsch des Gremiums an die Verwaltung, die umsetzbaren Optionen darzustellen und dabei Prämienauslobung und Gebührenverzicht zu berücksichtigen.
Herr Holl entgegnet, dass nach einem Abschuss keinerlei Gebühren für die Jäger anfielen.
Herr Ludwig fasst zusammen, dass die Verwaltung in einem halben Jahr einen erneuten Bericht im zuständigen Gremium vorlegen solle.
Anlagen zur Vorlage
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