17.09.2025 - 6.5 Radverkehrsquerung an der Kohlenbahn - Sachstan...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Heuer fragt nach, wer für die nicht verkehrsgerechte Ausführung der Bodenschwelle verantwortlich sei, wer für etwaige Schäden hafte und ob das Bauwerk in seiner jetzigen Form bestehen bleibe.

 

Herr Bifulco entgegnet, dass verkehrsgerecht und -sicher ausgebaut worden sei. Die Frage nach der Haftung stelle sich daher nicht.

 

Frau Heuer ergänzt, dass sehr niedrige Fahrzeuge bereits bei den vorgegebenen 10 Stundenkilometern teilweise aufsetzten. Sie möchte wissen, ob dies beabsichtigt sei.

 

Herr Bifulco verweist auf die derzeit noch fehlende Beschilderung und Markierung. Am Stoppschild haltende und dann anfahrende Autos führen künftig in der Konsequenz automatisch langsamer als 10 km/h. Dies habe man mit Fahrzeugen der HST überprüfen lassen. Betroffen seien vornehmlich Fahrzeuge mit einem sehr langen Radstand. Erfahrungsgemäß verursachten vergleichbare Bodenschwellen im Stadtgebiet in den letzten Jahrzehnten kaum Probleme.

 

Herr Niedergriese greift die entstehenden Poller auf und fragt nach, ob diese im Einklang mit den Anforderungen des „Poller-Erlasses“ stünden.

 

Herr Bifulco erklärt, dass nicht jeder Poller aufgrund des Erlasses zu entfernen sei. Neue Poller müssten als Barke erkennbar sein und von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Die geplanten Poller stünden dem Erlass daher nicht entgegen.

 

Herr Klepper kritisiert die Ausführung beispielhaft hinsichtlich der Attraktivität des Radverkehrs in Hagen.

 

Herr Ludwig möchte wissen, ob in Zukunft entstehende Radquerungen anders geplant würden.

 

Herr Bifulco führt aus, dass sich die Planung ursprünglich an „Best Practice“-Beispielen aus anderen Städten sowie Vorschlägen des ADFC habe orientieren sollen. Dies sei auch überwiegend geschehen. Da Maßnahmen nicht ohne Weiteres auf andere Standorte übertragen werden könnten, habe es notwendige Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten gegeben. Diese Vorgehensweise werde man auch zukünftig wählen.

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage