25.06.2025 - 4.1 Vorschlag der Fraktion Bürger für Hohenlimburg/...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Frau Knüppel erläutert den Antrag. Sie weist darauf hin, dass die Vorlage zur fachlichen Diskussion im UKM vorliege, zur Entscheidung der HFA zuständig sei.

 

Herr Köhler begrüßt die Intention des Igelschutzes. Es sei aus seiner Sicht jedoch zweifelhaft Verbote auszusprechen, dessen Einhaltung man nicht kontrollieren könne. Es lägen keine vermehrten Meldungen über verletzte Tiere bei der Unteren Naturschutzbehörde vor. Er schlage daher vor, zunächst an die Gartenbesitzer in Hagen zu appellieren, auf die Nutzung der Mähroboter in den skizzierten Zeiten zu verzichten.

 

Frau Knüppel weist darauf hin, dass beispielsweise das Freilichtmuseum künftig auf Mähroboter zurückgreifen werde. Durch eine Allgemeinverfügung würden zumindest derart große Institutionen entsprechend handeln.

 

Frau Heuer äußert ihre Unterstützung des Antrags. Sie betont die Sinnhaftigkeit von Verboten, auch ohne flächendeckende Kontrollmöglichkeit. Ferner sorge eine Allgemeinverfügung für eine größere mediale Präsenz als eine Pressemitteilung.

 

Herr König bekräftigt die Aussagen seitens Herrn Köhler. Da es keine konkreten Hinweise auf aktuelle Fälle von verletzten Tieren gebe, müsse man es auch vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus bei regelmäßigen Pressemitteilungen belassen. Sollte man Kenntnis über eine Häufung der Fälle erlangen, könne man erneut über die Allgemeinverfügung beraten.

 

Herr Ludwig fragt die Antragstellerin, ob über den Vorschlag in Gänze abgestimmt werden solle.

 

Frau Knüppel bestätigt dies.

 

Herr Schirmer weist darauf hin, dass der UKM gemäß der Zuständigkeitsordnung nicht über die in Rede stehende Allgemeinverfügung entscheiden könne. Daher müsse eine Überweisung an den HFA erfolgen.

 

Herr Ludwig lässt über die Überweisung des Antrags zur Entscheidung an den HFA abstimmen.

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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die zulässigen Anwendungszeiten von Mährobotern im Geltungsbereich der Stadt Hagen zu beschränken. Danach sollen Mähroboter nachts sowie während der Hauptdämmerungszeiten, also in den Zeiträumen 30 Minuten vor Sonnenuntergang beziehungsweise 30 Minuten nach Sonnenaufgang, nicht eingesetzt werden dürfen. Die Maßnahme dient dem Schutz heimischer Igel sowie anderer Kleinsäuger, von Amphibien, Reptilien sowie von wirbellosen Tieren. Tagsüber können Mähroboter auch weiterhin uneingeschränkt benutzt werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

 

4

 

SPD

1

2

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

 

 

1

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

-

-

HAK

 

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit zur Entscheidung an den HFA verwiesen.

 

 

Dafür:

7

Dagegen:

6

Enthaltungen:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000150&TOLFDNR=1013105&selfaction=print