14.05.2025 - 6.7 Planung eines Parkhauses für das Agaplesion Kli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 14.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Selter trägt einen ablehnenden Beschluss des Naturschutzbeirates vor und erläutert diesen.
Herr König teilt die Bedenken hinsichtlich des Standortes. Es müsse zunächst geprüft werden, ob auf dem Gelände des Krankenhauses selbst weitere Flächen identifiziert werden könnten. Weiterhin sei der Zeitraum vor dem Hintergrund der Brückensanierungen in den kommenden Jahren kritisch zu sehen. Der Bergische Ring stelle eine zentrale Ausweichroute dar, welche nicht durch eine weitere große Baumaßnahme beeinträchtigt werden dürfe. Er beantragt 1. Lesung, um weitere Prüfungen mit der Krankenhausverwaltung zu ermöglichen.
Im Namen der G.I.V. mbH (Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen) betont er, dass diese über keine Mittel zur Kostendeckung verfüge. Im Falle einer erneuten Beratung möge man dem Beschlusstext den letzten Satz der Begründung, welcher auf die Gegenfinanzierung durch das Krankenhaus abziele, hinzufügen.
Frau Heuer führt aus, dass man sich bereits vor dem Hintergrund des Hitzeplans der Stadt Hagen gegen die Versiegelung einer derart großen Grünfläche ausspreche. Weiterhin weist sie auf Informationen von Mitarbeitern hin, nach denen das bereits existierende Parkhaus Mittelstadt nicht ausgelastet sei. Diese empfänden das Objekt als Angstraum, weshalb das in unmittelbarer Nähe geplante zweite Parkhaus keine Abhilfe leisten könne. Weiterhin seien die Angaben zu Kosten nicht präzise genug, sie erwarte eine tiefergehend geprüfte Aufstellung. Die grundsätzliche Frage über die Finanzierung sei ebenfalls zu stellen, sie sehe die Stadt Hagen nicht in der Verantwortung, einen Bau für eine Aktiengesellschaft zu bezahlen.
Herr Klepper weist auf die Bedeutung des Projektes hin, bei dem ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit einem hohen Investitionsvolumen entstehe. Die Einrichtung werde dabei Strahlkraft in die gesamte Region haben. Er könne nicht nachvollziehen, warum man die Förderung sowie das Projekt durch die Diskussion über ein Parkhaus gefährde. Prüfungen von Alternativen stehe er nicht entgegen, jedoch sei der angesprochene Wanderparkplatz laut Vorlage rechtlich nicht geeignet. Falls dies durch Änderung des Bebauungsplans doch möglich sei, müsse man den Standort weiter betrachten.
Herr Arnusch berichtet von der vorherrschenden Parkplatznot in dem Gebiet. Er habe die Vorlage noch nicht einsehen können und schließe sich dem Antrag auf 1. Lesung an. Er hoffe, einen geeigneten Standort für das aus seiner Sicht notwendige Parkhaus zu finden.
Herr Sporbeck weist auf die Formulierung in der Vorlage hin, dass für den Standort Wanderparkplatz Planungsrecht zu schaffen sei. Er betont, dass die Stadtverwaltung über Flächennutzungsplan und Bebauungsplan die Planungshohheit besitze. Er möchte wissen, ob man dieses Planungsrecht entsprechend schaffen könne.
Herr Beilein merkt an, dass für beide Optionen die Änderung bzw. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplans notwendig sei.
Herr Ludwig fragt nach, ob der zeitliche Horizont für beide Optionen ähnlich sei.
Herr Beilein bestätigt dies.
Herr König entgegnet, dass die Vorlage derart verstanden werde, dass der Wanderparkplatz planungsrechtlich ausgeschlossen werde. Sei dem nicht so, verschöben sich die Prioritäten. Er bitte darum, dies nochmals eingehend zu prüfen. Abschließend äußert er sein Unverständnis darüber, dass der UKM ursprünglich nicht in der Beratungsfolge der Vorlage vorgesehen gewesen sei. Vor dem Hintergrund der korrespondierenden Thematiken Verkehr sowie Grünflächen empfinde er dies als Provokation des Ausschusses.
Herr Klepper bekräftigt die Ausführungen seitens Herrn König und bittet um erneute Prüfung des Standortes auf dem Wanderparkplatz.
Frau Heuer drückt ihre Bedenken gegen ein Parkhaus in der angedachten Größenordnung auf dem Wanderparkplatz aus. Man könne die notwendigen Parkflächen vielmehr an mehreren Standorten finden. Beispielsweise müsse man die vorhandenen Flächen auf dem Gelände des Krankenhauses dahingehend prüfen, ob diese erweitert oder aufgestockt werden könnten. Dadurch ließe sich auf dem Wanderparkplatz ein kleineres Bauwerk realisieren.
Herr Ludwig merkt an, dass der Krankenhausträger diese internen Prüfungen eigenständig initiieren müsse. Vor dem Hintergrund der Größe des Wanderparkplatzes sehe er keinen Bedarf eines fünfstöckigen Parkhauses.
Frau Heuer ergänzt, dass viele Krankenhäuser den Helikopterlandeplatz auf dem Parkhaus installierten. Sie möchte wissen, ob diese Möglichkeit bereits bedacht worden sei.
Empfehlungsbeschluss:
Der Rat stimmt der Planung eines Parkhauses mit mind. 250 Stellplätzen auf der Fläche zwischen Bergischen Ring und Kultopia zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche B-Planverfahren durchzuführen.
Der Rat beauftragt die GIV, mit dem AKH als Kostenträger Gespräche über Finanzierung und Bau des Parkhauses aufzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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