26.03.2025 - 6.5 Direktvergabe von öffentlichen Dienstleistungsa...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Herr Sporbeck kritisiert, dass die in Papier versandten Unterlagen aufgrund fehlender Anlagen von denen im Allris abwichen. Er formuliert für den Beschlusstext zwei Änderungsvorschläge. Zum einen solle eine Beklebung der Scheiben mit Werbefolien ausgeschlossen werden, zum anderen eine weitergehende Verdichtung der Fahrten auf Hagener Gebiet ermöglicht werden. Durch die zweite Ergänzung verhindere man einen Konflikt mit möglichen Änderungswünschen des Ennepe-Ruhr-Kreises.

 

Herr König schließt sich der Kritik seitens Herrn Sporbeck an den fehlenden Unterlagen der Papiernutzer an. Aufgrund dessen beantrage er 1. Lesung und die Nachreichung der Unterlagen.

 

Herr Voigt fragt nach, ob die zeitliche Verzögerung negative Auswirkungen habe.

 

Herr Bifulco betont, dass eine Vorabbekanntmachung der Direktvergabe im EU-Amtsblatt spätestens ein Jahr im Voraus erfolgen müsse. Eine Beschlussfassung müsse daher vor der nächsten Sitzung erfolgen.

 

Herr Ludwig schlägt vor, die Beschlussfassung auf die kommende Ratssitzung zu verschieben und die Vorlage zu verweisen.

 

Herr Sporbeck wirbt dafür, dem Rat die vorgetragenen Ergänzungen zu empfehlen. 

 

Herr Ludwig lässt über den Verweis des geänderten Beschlussvorschlags an den Rat abstimmen.

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Empfehlungsbeschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen beabsichtigt zusammen mit dem Kreistag des Ennepe-Ruhr Kreises als Gruppe von Behörden, die Busverkehr Rheinland GmbH (BVR) mit der Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienstleistungen für das Linienbündel 591, 592 und 595 im Wege der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und Maßgabe des VRR-Finanzierungssystems für die Dauer vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2036 zu betrauen. Diese Betrauung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass auch der Kreistag des Ennepe-Ruhr Kreises für das Linienbündel 591, 592 und 595, als ebenfalls zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV auf seinem Kreisgebiet, entsprechende Betrauungsbeschlüsse fasst.
  2. Der Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ergibt sich aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDla) sowie aus den Inhalten der Nahverkehrspläne der Stadt Hagen und dem Ennepe-Ruhr Kreis in der jeweils aktuell geltenden Fassung. Der öDla wird im Verlauf seiner Gültigkeit der Möglichkeit politisch gewollter und verkehrswirtschaftlich sinnvoller Leistungsänderungen Rechnung tragen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die BVR GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
  4. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt die Verwaltung, Änderungen und Anpassungen des öDla während seiner Laufzeit vorzunehmen, soweit diese ohne wesentliche wirtschaftliche Auswirkungen für Stadt Hagen sind. Bezüglich der verkehrlichen und qualitativen Vorgaben hat sich die BVR GmbH mit der Verwaltung der Stadt Hagen im Rahmen der Informations- und Abstimmungspflichten zu verständigen. Die Ergebnisse werden durch die BVR GmbH an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR AöR) weitergeleitet, so dass eine Umsetzung der Vorgaben gewährleistet ist.
  5. Als Finanzierungsbeitrag wird für den Zeitraum der Direktvergabe der aktuell gültige Betrag von 1,2016 € für die Linie 591 bzw. zu 1,37 € je Buskilometer für die Leistung auf der Linie NE 9. Maßgeblich für die Differenzierung sind die unterschiedlichen Bedienungszeiträume in Bezug auf die Haupt- und Schwachverkehrszeiten, zu denen die beiden Linien jeweils verkehren.
  6. Das zur Direktvergabe nach Art. 5 Abs 4 EU-VO 1370/2007 anstehende Leistungsvolumen der BVR GmbH auf dem Gebiet der Stadt Hagen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Hagen angepasst werden.
  7. Die Beschlüsse der Stadt Hagen zur Finanzierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) vom 19.12.2005 und zur Aufgabenübertragung auf den Zweckverband VRR vom 01.03.2010 und 19.09.2014 bleiben von den Regelungen der Ziffern 1 bis 6 dieses Beschlusses unberührt. Grundlegend für die Betrauung entsprechend diesem Beschluss sind die Anwendung des VRR-Verbundtarifs, des VRR-Informationssystems und des VRR-Fahrplans.
  8. Die Verwaltung der Stadt Hagen wird angewiesen, diesen Ratsbeschluss der BVR GmbH und dem VRR als Grundlage für die Erstellung und Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu übermitteln.

Es erfolgt keine Beklebung der Scheiben mit Werbefolien.

Der Vertrag wird so formuliert, dass während der Laufzeit auf dem Stadtgebiet Hagen eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt gewährleistet werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Der geänderte Beschlussvorschlag wird einstimmig zur Beratung an den Rat verwiesen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000148&TOLFDNR=1006901&selfaction=print