18.09.2025 - 2.2 Mündliche Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 18.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Keune berichtet von der Videokonferenz mit der Bezirksregierung Arnsberg und der Deutschen Umwelthilfe e.V. bezüglich der zweiten Linksabbiegerspur
Heinitzstraße. Seit der Vollsperrung der Ebene 2 gibt es dort eine vollständig veränderte Verkehrssituation, was auch zu einer veränderten Belastung in der Finanzamtschlucht führt. Ziel war durchschnittlich nicht mehr als 31.000 Fahrzeuge am Tag dort durchzuführen. Dies wird tatsächlich mit ca. 25.000 Fahrzeuge pro Tag deutlich unterschritten. Die weiteren anstehenden Baumaßnahmen werden die Verkehrssituation ebenfalls verändern. Ziel ist innerhalb einer Spanne von 21.000 bis 27.000 Fahrzeugen pro Tag zu bleiben. Aufgrund verschiedener Erhebungen und durchgespielter Szenarien ist man zu dem Schluss gekommen, dass eine Öffnung der zweiten Linksabbiegerspur möglich ist. Die Bezirksregierung hat auf der Beteiligung der
Deutschen Umwelthilfe e.V. bestanden. Aufgrund neuer EU-Vorgaben sollen die NO²- Grenzwerte von 40 mg auf 20 mg gesenkt werden. Ab dem 01.01.2026 ist das der neue Zielwert, der ab 2030 verbindlich wird. Von 2026 bis 2030 sind die Bezirksregierungen aufgerufen mit den Städten und Gemeinden die Einhaltung des Zielwertes zu überprüfen, ob er eingehalten werden kann oder ob es weiter hot spots gibt. In der Folge wäre mit der Bezirksregierung zusammen ein neuer Luftreinhalteplan zu erstellen. Herr Keune geht davon aus, dass sehr viele Städte und Kommunen diesen Zielwert werden nicht einhalten können. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. möchte sich diesbezüglich beraten und in Kürze eine Rückmeldung geben.
Weil es zuvor im SBW auch schon besprochen wurde, teilt Herr Dr. Diepes in Bezug auf die Einhaltung von Regularien in Neubaugebieten mit, zuletzt Haßley, dass eine Broschüre entwickelt wurde, die sich aktuell noch im Druck befindet. Sie wird in Kürze vom Fachbereich 61 allen Bewohnerinnen und Bewohnern zusammen mit einem Schreiben zugehen. Sie enthält Beispiele, Erläuterungen, die Festsetzungen sowie flankierend die Regelungen aus dem Notarvertrag und dient der Information und Sensibilisierung. Es wird daran erinnert, dass die Regularien einzuhalten sind. Bepflanzungen werden in der Regel nicht in den ersten Monaten bzw. dem ersten Jahr vorgenommen, aber nach einer Karenzzeit wird es Besichtigungen geben.
