26.06.2025 - 6.12 Bebauungsplan Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Meier möchte wissen, ob es sinnvoll gewesen wäre dort ein Sondergebiet gem. Baunutzungsverordnung (§ 11) auszuweisen.

 

Herr Dr. Diepes bestätigt, dass eine Festsetzung eines Sondergebiets an dieser Stelle nicht unüblich wäre, um die Emissionsfrage an dieser Stelle zu händeln. Grundsätzlich sind die Emissionsschutzwerte einzuhalten. Der hier vorliegende Zweck ist ein Gemeinbedarf und diese soziale Nutzung durch KiTa und Jugendeinrichtung und darüber hinaus, als sehr untergeordneten Zweck, für Veranstaltungen. Dies ist nicht im Bebauungsplan festgeschrieben. Im Zweifelsfall handelt es sich um einzelne Events, die im Laufe des Jahres stattfinden können.

 

Herr Panzer fragt nach c) „Berichtigung des Flächennutzungsplans“ und möchte wissen, warum er berichtigt werden muss.

 

Herr Dr. Diepes erklärt, dass im Vollverfahren der Flächennutzungsplan geändert, im vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahren berichtigt wird.

Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

 

 

a) Nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange werden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zurückgewiesen bzw. es wird ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Bebauungsplan Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße -Verfahren nach § 13a BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 24.04.2025 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Eppenhausen, Flur 14 und umfasst die Flurstücke 664, 665 und 1779 (tlw.). Das Plangebiet befindet sich nördlich der Cunostraße im südlichen Teil des Fritz-Steinhoff-Parks.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

c) Der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan angepasst.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

-

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

-

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

-

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage