26.06.2025 - 6.2 Satzung über das besondere Vorkaufsrecht, gemäß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Siehe TOP 6.1.

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Empfehlungsbeschluss:

 

Unter gleichzeitiger Aufhebung der Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 S 2 BauGB für das Quartier „Erweiterter Bahnhofsbereich“ vom 30.06.2020 beschließt der Rat der Stadt Hagen die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet „Quartier am Hauptbahnhof (Eastside) und angrenzende Bereiche“, wie es als Anlage 1 Gegenstand der Vorlage ist.

Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Satzung über das Besondere Vorkaufsrecht ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

-

-

SPD

4

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

2

-

-

AfD

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

-

-

FDP

-

-

-

Die Linke

-

-

1

HAK

1

-

-

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

Herr Meier hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an

der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage