15.05.2025 - 3.2 Öffentliche Wohnraumförderung im Förderjahr 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 15.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Anja Hegel-Söhnchen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Hegel-Söhnchen berichtet anhand ihrer Vorlage.
Herr Schmidt fragt nach der Langenkampstraße und Herrenstraße in Hohenlimburg und möchte zu beiden Projekten wissen, wann da jeweils mit einer Realisierung gerechnet werden kann.
Frau Hegel-Söhnchen berichtet zur Langenkampstraße, dass es sich hier um ein Projekt des Inverstors KI Immobilien Hohenlimburg GmbH & Co. KG, Dortmund, handelt. In den letzten zwei Jahren wurde bezüglich Beantragung beraten und inzwischen ist die Prüfung des gestellten Antrags abgeschlossen. Mit dem Ergebnis zur Bonitätsprüfung der NRW.Bank ist noch in der ersten Jahreshälfte zu rechnen.
Frau Hegel-Söhnchen geht davon aus, dass die Förderzusage voraussichtlich im Juni erteilt werden kann.
Frau Hegel-Söhnchen berichtet zur Herrenstraße, dass es da seit ca. acht Wochen Gespräche mit einem Inverstor gibt und zwar mit Herrn Sippel von der Tayo Immobilien KG, Lüdenscheid. Er plant abzureißen und geförderte Wohneinheiten zu bauen.
Wenn Baugenehmigung und Bonitätsprüfung positiv vorliegen, kann mit einer Realisierung Anfang 2027 gerechnet werden.
Herr Sondermeyer bezieht sich auf die Herrenstraße und den dort entstehenden Wohnraum und möchte wissen, was „bezahlbarer Wohnraum“ konkret heißt, insbesondere, wenn es sich um barrierefreie Wohnungen handelt.
Frau Hegel-Söhnchen erklärt, dass die Bewilligungsmiete im geförderten Wohnungsbau für die Einkommensgruppe A 6,50 EUR/qm², für die Einkommensgrenze B 7,55 EUR/qm² beträgt. Ob das Jobcenter/ die Grundsicherung unterstützen kann, hängt sehr von der Haushaltsgröße ab.
Es trifft zu, dass sich Transferleistungsbezieher geförderte Wohnungen in Hagen teilweise nicht leisten können. Es gibt aber auch Projekte im Bereich der Modernisierungsförderung wo teilweise die Bewilligungsmiete erheblich unterschritten wird, weil da dann auch Vorgaben des BGB zu berücksichtigen sind, ebenso die Höhe der Miete vor der Modernisierung.
Herr Keune ergänzt, dass die verschiedenen Bewilligungsmieten vom Land vorgegeben werden, einen Spielraum gibt es für die Stadt nicht. Die Bewilligungsmiete im Rahmen der mittelbaren Belegung für Ersatzwohnungen beläuft sich aktuell auf 5,85 EUR/qm². Bei der Neubauförderung ist die Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben; bei der Modernisierungsförderung wird der Abbau von Barrieren angestrebt. Eine Barrierefreiheit ist in diesem Förderbaustein nicht zwingend vorgeschrieben.
Nach Ansicht von Herrn Keune ist der Wohnungsmarkt in Hagen inzwischen recht angespannt. Bei der Leerstandsquote wird auf die Zensusdaten zurückgegriffen und die Quote belief sich 2022 auf 5,4 %. Es ist viel Wohnraum Geflüchteten aus der
Ukraine und anderen Gebieten zur Verfügung gestellt worden, so dass die vermittelbare Leerstandreserve gegen Null gehen dürfte. Das hat zur Folge, dass aktuell 600 Haushalte auf der Warteliste der Wohnungsvermittlung (Abteilung Wohnen) stehen, der Gesamtbedarf dürfte insgesamt einiges höher sein. Jede Maßnahme im Wohnungsbau, geförderten Wohnungsbau, ist in Hagen enorm wichtig. Der freie Wohnungsmarkt bringt Mieten hervor, die mitunter das doppelte der Bewilligungsmieten betragen.
Es ist wichtig auch dieses Jahr vom Land wieder eine Aufstockung zu erhalten, so wie schon vorletztes und letztes Jahr.
Herr Sondermeyer weist darauf hin, dass gerade im Bereich der Grundsicherung aufgrund des demographischen Wandels der Bedarf an barrierefreien Wohnungen steigen wird.
Frau Hegel-Söhnchen bestätigt, dass dies bei allen Beratungen im Fokus ist und darauf hingewiesen wird, dass dringend barrierefreier Wohnraum und auch für Rollstuhlfahrer nutzbarer Wohnraum benötigt wird. In fast allen Neubauvorhaben sind Wohnungen für Rollstuhlnutzende geplant.
Das Neubauprojekt vom Hohenlimburger Bauverein eG wird mit geringeren Pauschalen gefördert (60 % der Grundpauschale für Neubauförderung). Im Gegenzug werden der Stadt Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt, welche dann mit 5,85 EUR/qm² angeboten werden dürfen. Perspektivisch kommt es so zu Wohnungen, die an wohnberechtigte Haushalte vermietet werden können.
Herr Keune informiert, dass der neue Mietspiegel kurz vor seiner Fertigstellung steht. Daraus wird sich die Entwicklung der Mietpreise in Hagen ablesen lassen, seine Erwartungen sind jedoch gedämpft.
Frau Freund sieht, dass sich das Antragsvolumen im Vergleich zum Vorjahr ungefähr vervierfacht hat, eine positive Entwicklung. Besonders im Bereich der Mietwohnungsbau- und Modernisierungsförderung besteht in Hagen der größte Bedarf. Dem Antragsvolumen von knapp 63.000.000 EUR steht ein Budget von 8.600.000 EUR gegenüber. Frau Freund möchte wissen, mit welcher Budgetaufstockung im besten Falle gerechnet werden kann.
Frau Hegel-Söhnchen erklärt, dass sie beim Ministerium erst dann Gelder nachfordern kann, wenn ein Projekt bewilligungsreif ist, d.h. die Baugenehmigung liegt vor, die Bonitätsprüfung durch der NRW.Bank war positiv und die Bearbeitung ist abgeschlossen. In NRW wurden insgesamt 2.400.000.000 EUR zur Verfügung gestellt. Wie lange das ausreicht, ist nicht abzusehen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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39,6 kB
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(wie Dokument)
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123,5 kB
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