13.02.2025 - 3.1 Bericht aus der Brückenkommissio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Do., 13.02.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dagmar Kreuzer
Wortprotokoll
Zur Laufwasserkraftwerksbrücke führt Herr Keune ein, dass es einen Plan B gibt, da man nicht in das Eigentum der Brücke kommt. Voraussichtlich zur nächsten Sitzung ist beabsichtigt eine Vorlage einzubringen. Aufgrund erforderlicher Abstimmungen u.a. mit der Stadt Herdecke, auch hinsichtlich der Finanzierung, war eine Vorlage noch nicht möglich.
Herr Alexander geht anhand der Präsentation auf einzelne Sachstände ein.
Bezugnehmend auf die Laufwasserkraftwerksbrücke wird die Variante 3 favorisiert, eine entsprechende Vorlage ist voraussichtlich für den nächsten Gremienlauf möglich.
Hinsichtlich der Brücke Badstraße erläutert er die Maßnahmen für den Motorisierten Individualverkehr (MIV), welche auch die Erreichbarkeit der Innenstadt für Lieferanten etc. beinhalten.
Für die Brücke Volmetalstraße ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) aktuell nicht in der Lage, das weitere Verfahren zu benennen, da intern zwischen den Ingenieuren noch kein Konsens besteht. Ein neuer Termin mit der Stadt Hagen, Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) und Straßen.NRW ist geplant (25. März).
Zur Ebene 2 hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass der Abriss in 2026 nicht förderfähig ist, da es sich hier nicht um eine sog. Vorsorgemaßnahme handelt. Zunächst ist zu klären, ob eine neue Brücke benötigt wird oder die Verkehrssituation anderweitig geregelt werden kann. Dies wird in diesem Jahr im Rahmen einer gutachterlichen Untersuchung erfolgen. Es besteht die Überlegung erneut mit der Bezirksregierung zu verhandeln, um zu einem frühzeitigeren Rückbau zu kommen.
Zur Fuhrparkbrücke erläutert Herr Alexander, dass diese nicht wieder eins zu eins nachgebaut werden kann, da sie in dieser Form nicht mehr genehmigungsfähig ist. Ein Beschluss für den Bau einer Fachwerkbrücke wurde im Rat am 12.12.2024 einstimmig beschlossen.
Gefahr von Spannungsrisskorrosionen bestehen bei mehreren Brücken entlang B 54 (u.a. Ebene 2 und Volmetalstraße) sowie weiteren Einzelstandorten (u.a. Brücke Fuhrparkstraße). Die Brücken werden regelmäßig untersucht und bei Bedarf verstärkt. Abschließend erläutert Herr Alexander die gesamte Zeitplanung.
Herr Klepper bedankt sich bei Herrn Alexander für die Zusammenfassung und weist darauf hin, dass die Präsentation der Vorlage angefügt und dort in Gänze einsehbar ist.
Des Weiteren weist Herr Klepper auf die Inhalte des vorliegenden Schreibens der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) bezugnehmend auf die Tagesordnungspunkte I. 3.1. und 6.1. hin. Er sieht die Anregungen/Bedenken der SIHK seitens der Verwaltung als berücksichtigt an und bittet, diese weiter im Auge zu behalten.
Herr Römer möchte zur Ebene 2 wissen, ob nicht auch eine Bürgerbefragung zum möglichen Ersatzneubau durchgeführt werden kann.
Herr Alexander erklärt, dass sich die gutachtliche Untersuchung auch mit der Frage der Verkehrs- und Belastungssituation einer neuen Brücke in 10 Jahren auseinandersetzen wird. Wenn eine Brücke gebaut wird, dann hat sie eine planerischen Lebenszeit von 90 Jahren, die berechtigt sein sollte.
Diese Entscheidung nur aus einer öffentlichen Meinung zu generieren, sieht er aus fachlicher Sicht nicht.
Auch Herr Klepper sieht hier Expertenwissen gefragt.
Herr Romberg fragt nach dem Zustand der Altenhagener Brücke, auch auf die Zukunft gesehen.
Nachträgliche Anmerkung der Schriftführung:
Nach Rücksprache mit dem WBH hat die Brücke zurzeit keine strukturellen Mängel.
Das Brückenbauwerk wurde 1957 errichtet und ist somit 68 Jahre alt. Es ist in einem zufriedenstellenden und dem Alter entsprechenden Zustand. Die Brücke ist keine Spannbetonbrücke und somit ist das Thema Spannungsrisskorrosion auch nicht relevant. Eine Verdichtung des Verkehrs durch die Sperrung der Ebene 2 findet hauptsächlich durch PKWs statt und ist für die Brücke somit unproblematisch.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,9 MB
|
