18.06.2025 - 5.4 Antrag nach §24 GO NR...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Datum:
- Mi., 18.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Marco Zeh
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker erläutert den Antrag und weist auf den vorliegenden Beschlussvorschlag von Frau Kuschel-Eisermann hin.
Frau Kuschel-Eisermann schildert die Situation an Silvester in Holthausen und rund um das Tierheim. Dort werde massiv geböllert, obwohl in naher Umgebung eine Kirche, ein Kindergarten oder ähnliche Einrichtungen vorliegen. In unmittelbarer Nähe zum Tierheim werde häufig unter einer Brücke geböllert, wodurch die Wirkung absichtlich verstärkt werde. Frau Kuschel-Eisermann regt an, sogenannte Knallböller zu verbieten und weist darauf hin, dass dies auch gebietsweise möglich sei. Frau Kuschel-Eisermann schlägt eine Überweisung an den Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität vor.
Frau Cramer teilt mit, dass ein stadtteilbezogenes Verbot schwierig umzusetzen sei. Des Weiteren seien Kindergärten und Schulen an Silvester aufgrund von Ferien geschlossen und Pflegeheime und Krankenhäuser mittlerweile sehr nah an Wohnbebauungen errichtet worden. Dies gelte für das gesamte Stadtgebiet, wobei diese Einrichtungen nur mit einer Böllerverbotszone belegt werden könnten, sofern im gesamten Stadtgebiet dieses Verbot zum Tragen käme. Diese Maßnahme wäre aus Sicht von Frau Cramer nicht zielführend und der Silvesterbrauch beibehalten werden.
Frau Besten sieht den Beschlussvorschlag ebenfalls als kritisch an. Die einzige Lösung sei ein gesamtstädtisches Böllerverbot, wobei auch die Nachbargemeinden mit einbezogen werden müssten, da auch aus anderen Städten das Böllern im Stadtgebiet zu hören sei. Dies sei einfach nicht umsetzbar.
Herr Adam berichtet, dass bereits eine ähnliche Anfrage seitens der SPD im Haupt- und Finanzausschuss gestellt wurde und verliest einen Auszug aus der entsprechenden Niederschrift. Daher erachtet er eine erneute Behandlung als nicht sinnvoll.
Frau Kuschel-Eisermann erklärt, dass die Hauptproblematik darin bestehe, dass die vom Land NRW festgelegten Böllerverbotszonen um Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ähnliches nicht ausreichend definiert seien und somit das Ordnungsamt keine konkrete Handhabe hätte. Frau Kuschel-Eisermann zieht den Beschlussvorschlag zurück, bittet aber um eine klare Definition der Böllerverbotszonen für das Stadtgebiet.
