01.12.2025 - 7.12 Vorschlag der CDU-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mo., 01.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Nicole Völkel
- Beschluss:
- ohne Beschluss
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, den Bezirksbürgermeister zu beauftragen, die Forderungen unter Punkt 1-4 gegenüber dem Rat der Stadt Hagen und dem RVR mit Nachdruck zu vertreten,
sowie die Verwaltung aufzufordern, alle erforderlichen Unterlagen (u. a. Artenschutzgutachten, Starkregengefahrenkarten, Sichtachsenanalysen) zur weiteren politischen Beratung zur Verfügung zu stellen.
1. Streichung der Fläche SR_Hag_02 (Stoppelberg/Schleipenberg):
Die Fläche SR_Hag_02 soll vollständig aus dem Regionalplan gestrichen werden. Aufgrund der topographischen Lage oberhalb von Nahmertal und Wesselbachtal sowie der bereits bestehenden Belastungen durch vorhandene Windenergieanlagen ist eine weitere Ausweisung aus Sicht der Bezirksvertretung unzumutbar.
2. Hochwasser- und Starkregenvorsorge als verbindliches Planungskriterium:
Die Gefahren durch Starkregen und Hangabfluss in den engen Tälern des Stadtbezirks (Nahmer, Wesselbach, Selbecke) wurden in der bisherigen Planung unzureichend berücksichtigt. Solange keine belastbare Vorsorge gegen Bodenversiegelung, Erosion und Wassermassen dokumentiert ist, dürfen keine zusätzlichen Windenergieflächen oberhalb dieser Täler festgelegt werden.
3. Vorrang für Arten- und Landschaftsschutz vor Ausweisung als Beschleunigungsgebiet:
Seltene, geschützte Arten wie Rotmilan, Wespenbussard und Wildkatze sind im betroffenen Gebiet nachgewiesen, ebenso denkmalgeschützte Sichtachsen zu Schloss Hohenlimburg und zur Wallburg Sieben Gräben. Solange keine aktuellen, standortscharfen Umwelt- und Artenschutzgutachten vorliegen, darf keine Festlegung als Beschleunigungsgebiet erfolgen.
4. Faire Flächenverteilung im RVR-Gebiet:
Der Hagener Süden darf nicht überproportional mit Windenergieflächen belastet werden. Andere Kommunen im südlichen Ruhrgebiet müssen ebenfalls angemessene Flächenbeiträge leisten. Der RVR ist aufzufordern, für eine gleichmäßige, gerechte Verteilung zu sorgen
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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202 kB
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