01.12.2025 - 6.2 Vorschlag der CDU-Fraktio...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mo., 01.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Nicole Völkel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Schmidt regt an, dass der TOP 6.2 und der TOP 7.11 zur Entwicklung des Gewerbegebiets Nahmertal gemeinsam behandelt werden.
Herr Glod lässt darüber abstimmen. Es gibt keine Einwände.
Herr Beilein ergänzt die vorliegende Stellungnahme der Hagener Wirtschaftsentwicklung.
Er berichtet, dass die Planungsverwaltung den Bebauungsplan erstmal ruhend gestellt hat und erläutert die Problematik und Sinnhaftigkeit aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht.
Zum einen sei die Zielsetzung der Unteren Wasserbehörde eine Offenlegung des Baches. Hierzu steht noch eine abschließende Untersuchung aus. Eine vorläufige Kostenschätzung je nach Variante in Höhe von ca. 15 Millionen Euro werde momentan von der Unteren Wasserbehörde auf Förderfähigkeit der belasteten Fläche geprüft.
Zum anderen bedeutet eine Offenlegung des Baches für den Eigentümer NRW.Urban einen erheblichen Flächenverlust an vermarktbarer Gewerbefläche und erhebliche Mehrkosten.
Herr Schmidt bedankt sich bei Herrn Beilein für seine Ergänzungen. Er bemängelt die schwammige Stellungnahme der Hagen Wirtschaftsentwicklung.
Er möchte wissen, an wen sich potentielle Nutzer der Gewerbefläche wenden können um verlässliche Informationen zu erhalten.
Herr Beilein erklärt aus Sicht seines Fachbereichs, dass die Untere Wasserbehörde scheinbar sehr hohe Anforderungen an den Boden – und Wasserbeschaffenheit der Gewerbefläche stellt, welche aus wirtschaftlicher Sicht fast nicht zu erfüllen seien. Er könnte sich eine Nutzung der Fläche vorstellen, die mit einer fast vollständigen Versiegelung zurechtkommt und ergänzt, dass aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung nicht jede Gewerbeansiedlung möglich sei.
Herr Schmidt möchte wissen, wie die weitere Vorgehensweise aussehen könnte.
Herr Beilein erklärt, dass das Thema Gewässer vorrangig zu klären sei. Er hofft, dass man mit der Umweltverwaltung übereinkommt, dass ein Kompromiss gefunden werden muss, indem idealerweise mit Fördermitteln das Gewässer umgestaltet wird und die Anforderungen an die Bodensanierung reduziert werden. Er ist der Meinung, dass diese Bedingungen dann auch so in den Bebauungsplan festgeschrieben werden sollten, damit sich der Neunutzer der Gewerbefläche nicht um eine Bodensanierung kümmern muss.
Herr Arnusch bedankt sich für die Ausführungen. Er ist der Auffassung, dass eine Überprüfung der EU-Wasserrahmenrichtlinien hinsichtlich der Versiegelung der Fläche nötig sei, um eine sinnvolle Ansiedlung von Nutzern zu ermöglichen.
Frau Kuschel-Eisermann bedankt sich ebenfalls für die Beantwortung der Fragen.
Sie möchte wissen, ob eine Beschlussfassung seitens der BV Hohenlimburg sinnvoll sei.
Herr Beilein schlägt vor, dass das Gutachten der Unteren Wasserbehörde über eine mögliche Offenlegung und damit verbundenen ökologischen Sinnhaftigkeit des Baches abgewartet wird.
Er ist der Meinung, dass man momentan keinen politischen Beschluss benötigt, sondern die Klärung über die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinien.
Aufgrund der Ausführungen verzichtet Herr Schmidt auf einen Beschluss zu dem gestellten Antrag unter TOP 7.11.
Herr Glod begrüßt den Vorschlag und lässt darüber abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
178,7 kB
|
