01.12.2025 - 5.4 Widmung der Straße "Große Brenne"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Kein Wortbeitrag.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91) die Widmung der Straße "Große Brenne".

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück:

Gemarkung Herbeck, Flur 4, Flurstück 335.

Die Verkehrsfläche wird in die Straßengruppe der Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW eingeteilt und erhält die Eigenschaft einer Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthalten

Bürger für Hohenlimburg

3

 

 

CDU

3

 

 

AfD

2

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

 

1

BSW

0

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000124&TOLFDNR=1017608&selfaction=print