26.08.2025 - 6.1 Vorschlag der Fraktion BfH...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Di., 26.08.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Karin Bekaan
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schmidt bemängelt, dass die Stellungnahme der HVG fälschlicherweise auf der Annahme erfolgte, dass man die Sauna unter Beibehaltung des aktuellen Konzepts weiterführen möchte.
Er merkt an, dass ein Saunabetrieb unter den aktuellen Bedingungen natürlich nicht wirtschaftlich und gewinnorientiert arbeiten kann und informiert über den aktuellen Saunabetrieb (Öffnungszeiten, Personalknappheit, keine Zusatzeinnahmen über Massagen, Solarium und Bewirtschaftung). Ferner sei das Investitionsvolumen noch genauer zu prüfen. Er ergänzt an, dass die Sauna über Jahre mit Gewinn von einem Pächter geführt worden sei.
Des Weiteren sei er überzeugt, dass man auch zukünftig eine gesundheitsorientierte Sauna in Hohenlimburg betreiben kann. Er formuliert einen Änderungsbeschluss.
Herr Krippner stimmt dem Prüfauftrag zu.
Herr Glod befürwortet ebenfalls einen Saunabetrieb an dieser Stelle. Jedoch verweist er auf die Präsentation eingangs der Sitzung von Herrn Bihs und bittet um Stellungnahme diesbezüglich.
Herr Bihs informiert, dass ein Saunabetrieb, durch die Überplanung einer Kindertagesstätte, entfallen würde. Dieser Bereich werde u.a. zur Anlieferung für den Mensabetrieb benötigt.
Herr Schmidt ist der Auffassung, dass bei bestimmten Notwendigkeiten Pläne auch modifiziert werden können. Er könnte sich eine Verringerung der Zügigkeit der Kindertagesstätte vorstellen.
Herr Bihs informiert, dass ab einer 10-Zügigkeit ein wirtschaftlich positiver Bereich erreicht werde. Das Förderprogramm, das die Schaffung von Kitaplätzen in bereits baulich vorhandenen Gebäuden vorsieht, sei eine wesentliche Finanzierungsgrundlage, welche allerdings begrenzt bis Ende 2026 sei. Er geht von einer benötigten zehnzügigen Kalkulation aus, die auch alle Nebenräume benötigt. Baulich kann er daher keine Sauna garantieren.
Herr Monßen-Wackerbeck erläutert die Stellungnahme der HVG. Er resümiert die Vergangenheit und stellt den Bezug zum heutigen Sachstand im Vergleich zu anderen Saunabetrieben da.
Herr Schmidt zieht den eigentlichen Antrag unter TOP 6.1 zurück.
Änderungsbeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, alternativ zu ihren bisherigen Planungen auch ein Konzept zu erstellen, dass den Fortbestand der Sauna unter Nutztung der bislang für Saunazwecke im Erdgeschoss vorgehaltenen Räumlichkeiten vorsieht. Zielrichtung soll sein, die Sauna an einen Pächter zu vermieten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
175,6 kB
|
