04.09.2025 - 8.5 XXVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenrei...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wisotzki erklärt den Sachverhalt und schlägt vor, den Beschluss so zu ergänzen, dass der Weg vor Übertragung der Reinigungspflicht so zu reinigen sei, wie die Reinigungspflicht es vorsehe und eventuelle Schäden zu beseitigen seien.

Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

1. Der XXVII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 15.07.2011 wird beschlossen wie er als Anlage 1 Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr.: 0657/2025) ist.

 

2. Der bisherige Eigentümer, die Stadt Hagen, hat den Fußweg und die Ablaufrinnen vor der Übertragung der Reinigungspflicht an die Anlieger so zu reinigen, wie die Reinigungspflicht es vorsieht. Eventuelle Schäden sind zu beseitigen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

AfD

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage