05.06.2025 - 9.6 Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Masuch stellt in Anbetracht der guten Erreichbarkeit des Nahversorgers sowohl als Fußgänger als auch Radfahrer die Frage, ob tatsächlich 80 Stellplätze für PKW errichtet werden müssten. Seit Beginn des Vorhabens vor 10 Jahren sei die Bedeutung von Grünflächen deutlich gestiegen. Daher sollte dort, wie auch vom Umweltamt und dem Klimabündnis empfohlen, mehr Grün erhalten bleiben.

 

Herr Dr. Diepes räumt ein, dass dieser Punkt sicherlich in der Sitzung nach der Sommerpause thematisiert wird. Die Stellplatzanzahl richtet sich allerdings nach Maßgaben der Bauordnung.

 

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Empfehlungsbeschluss:

a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 108 Einzelhandel Emst nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan sind die Begründung (Teil A) vom September 2024 und der Umweltbericht (Teil B) von April 2025 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 108 zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche der Grünfläche südlich der Hassleyer Straße und im westlichen Bereich die Bebauung Ecke Hassleyer Straße/Karl-Ernst-Osthaus-Straße.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:2.500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt

Nach dem abschließenden Beschluss wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat einen Monat Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

2

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage