05.06.2025 - 9.7 Bebauungsplan Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugend...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Meier möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass für den Siedlerbund auf Emst eine Festplatzfläche erhalten bleiben muss.

 

Herr Dr. Diepes sichert zu, dass es einen sozialen Punkt im Fritz-Steinhoff-Park geben wird. Der Bebauungsplan sieht hier eine möglichst flexible und große überbaubare Grundstücksfläche vor, um Festlichkeiten zu begehen.

 

Frau Barthl bittet um Aufklärung, ob es bereits Planungen in Bezug auf die Rollschuhfläche im Park, südlich des Kinderspielplatzes, für ältere Kinder gibt.

 

Herr Dr. Diepes sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Frau Masuch hält es für wünschenswert, den Vorschlag des Umweltamtes für den Architektenwettbewerb aufzunehmen. „Eine Einfriedung aus Doppelstabmatten mit Plastikbespannung direkt auf der Grundstücksgrenze, wie es bei der Kindertagesstätte Dahmsheide zur Ausführung kam, wird abgelehnt.

 

Herr Dr. Diepes verweist auf den noch ausstehenden Wettbewerb, über den nach Abschluss zu beraten und zu entscheiden ist.

Reduzieren

Empfehlungsbeschluss:

a) Nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange werden die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zurückgewiesen bzw. es wird ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung entsprochen. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

b) Der im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Bebauungsplan Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße -Verfahren nach § 13a BauGB wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 24.04.2025 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße – Verfahren nach § 13a BauGB liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Eppenhausen, Flur 14 und umfasst die Flurstücke 664, 665 und 1779 (tlw.). Das Plangebiet befindet sich nördlich der Cunostraße im südlichen Teil des Fritz-Steinhoff-Parks.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.


 

c) Der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen wird im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan angepasst.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

AfD

2

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

Parteilos

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage