05.06.2025 - 8 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Do., 05.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Meier möchte wissen, ob es möglich ist, für den steilen Streckenabschnitt der Roßbacher Straße das zulässige Gewicht von Lastkraftwagen auf 7,5 Tonnen zu begrenzen.
Herr Lichtenberg nimmt die Anfrage mit in die nächste Verkehrsbesprechung. Auch er hält diese Straße für Lastkraftwagen nicht befahrbar.
Frau Sieling gibt einen allgemeinen Hinweis an den Wirtschaftsbetrieb Hagen. Es soll geprüft werden, ob die Verkehrsschilder und Lichtzeichenanlagen im Bezirk von Grünbewuchs zugewachsen sind und gegebenenfalls zurückgeschnitten werden müssten.
Frau Adamczak bittet um Aufklärung, warum auf dem letzten Stück der Max-Planck-Straße neuerdings Halteverbotsschilder aufgestellt worden sind. Diese verringern die Parkfläche. Des Weiteren wurde sie von Anwohnern der oberen Fleyer Straße darauf aufmerksam gemacht, dass die Gehwege zurzeit nicht gesäubert werden und Brombeerbüsche nicht zurückgeschnitten werden. Laut früheren Mitteilungen erfolgt die Reinigung im Winter durch den Wirtschaftsbetrieb Hagen und in den Sommermonaten durch die Hagener Entsorgungsbetriebe.
Herr Quardt sichert die schriftliche Beantwortung der Anfragen durch die Verwaltung zu.
Frau Freund fragt nach der ihrer Meinung nach, problematischen Veranstaltung von einem Herrn Michael Sch. nach. Dieser hat eine Genehmigung zu einer dreitägigen Veranstaltung auf dem Friedrich-Ebert-Platz vom 16. bis 18.06.2025. Weiterhin bittet Sie um Aufklärung, wie hoch die Anzahl der wiederbeantragten Bewohnerparkausweise für die Parkzone F nach dem Ablauf der alten Ausweisgültigkeit ist.
Herr Lichtenberg verweist bezüglich der ersten Anfrage auf die Versammlungsfreiheit. Diese Aktionen werden ausschließlich von der Polizei begleitet und überwacht. Bezüglich der angefragten Zahlen zu den Bewohnerparkausweisen sagt Herr Lichtenberg eine spätere schriftliche Beantwortung zu.
Herr Lichtenberg klärt auf, dass bislang keine Gestaltungssatzung vorliegt. Im Rahmen der Bewilligung wird selbstverständlich vorab über die Gestaltung des Außenbereichs sowie die damit verbundenen Auflagen aufgeklärt.
Auf die Frage von Frau Knüppel, wer für die Beseitigung toter Tiere, wie beispielsweise eine Katze, zuständig ist, antwortet Herr Lichtenberg, dass in der Regel das Tierheim tätig wird. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten kann auch die Leitstelle des Ordnungsamtes oder der Polizei benachrichtigt werden.
