30.04.2025 - 8.5 Fritz-Steinhoff-Par...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 30.04.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Heike Wobeser
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Junge zeigt sich überrascht über den Inhalt der Vorlage. Nachdem hierzu mehrere Beschlüsse gefasst wurden, die anderslautend waren, wurden diese verworfen. Hierzu fehlen Herrn Junge Gutachten sowohl zur Bodenbeschaffenheit, Kontamination und Versiegelung. Ebenso fehlt ihm das erwähnte Lärmgutachten. Erbost zeigt er sich insbesondere über den letzten Absatz bezüglich „Kinderspielplatz mit einer Sand/Matschanlage im Fritz-Steinhoff-Park“ (Seite 5. der Vorlage) In dem letzten Satz heißt es: “Der Jugendhilfeausschuss als zuständiges Gremium für Kinderspielplätze hat diesem Vorhaben in seiner Sitzung am 12.03.2025 zugestimmt„ DS 0040/2025). Dies entspricht laut Herrn Junge, nicht den Tatsachen. Er verließt daraufhin den anderslautenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses. Schon aufgrund dieser Tatsache, und auch vor dem Hintergrund, dass noch ein Ortstermin erfolgen soll, ist für ihn 1. Lesung unumgänglich.
Herr Dr. Diepes sichert eine Überprüfung des Sachverhalts zu. Er fasst die Vorlage nochmals kurz zusammen und gibt seinen Willen nach einer attraktiven Gestaltung Ausdruck. Während des zugesagten Ortstermins werden die verschiedenen Standorte erneut in Augenschein genommen, damit eine fundierte Planung erfolgen kann. Die richtigen Elemente für die jeweiligen Standorte werden sodann in der bereits angekündigte Kinder-, Jugend-, und Bürgerbeteiligung abgefragt.
Herr Meier hält die Idee eines Ortstermins für sehr gut. Viele Ideen der vergangenen Partizipation bei der Umgestaltung von Spielplätzen im Stadtbezirk brachten hervorragende Ergebnisse. Zu vermeiden ist aber auf jeden Fall, dass nach der Umsetzung eines Projekts ein Rückbau erfolgen muss, weil Maßnahmen nicht korrekt umgesetzt wurden oder gegen Auflagen verstoßen wurde. Ebenso besteht schon aufgrund der Teuerung längst Handlungsbedarf. Im Zweifelsfall sollte man nicht an gefassten Beschlüssen festhalten, sondern sich gegebenenfalls belehren lassen.
Frau Barthl fragt nach, ob die vorhandene Matschanlage auf dem Gelände des Jugendzentrums erhalten bleibt.
Herr Dr. Diepes erklärt, dass im Bebauungsplan vom Kindergarten und Jugendzentrum die Rede ist. Der Spielplatz an dortiger Stelle soll ergänzt und attraktiver gestaltet werden. Momentan ist man allerdings noch bei der Standortfindung.
Frau Graf ging bislang von dem Bau eines Wasserspielplatzes im Park aus. Die Beschlussfassung war allerdings eine andere.
Herr Quardt entgegnet, dass eben wegen dieser Begrifflichkeiten vor Ort eine gemeinsame Besichtigung erfolgen soll.
Herr Dr. Diepes macht in aller Deutlichkeit klar, dass aufgrund der Sportanlagen Lärmschutzverordnung des Bundes auf der gesamten Fläche des Parks keine Möglichkeit zum Bau eines Wasserspielplatzes gegeben ist.
Frau Masuch bedankt sich für die Hinweise in der Verwaltungsvorlage und spricht sich ebenfalls für einen Ortstermin aus.
Herr Junge wünscht sich bei der Umsetzung eine Maximalauslegung des Begriffs Wasserspielplatz.
Frau Barthl fragt bezüglich der versiegelten Flächen nach weiteren Alternativen.
Herr Dr. Diepes klärt auf, dass vieles möglich wäre. Auch hier ist die Frage nach den Kosten zu stellen. Zudem wird auf die Auswertung der noch vorzunehmenden Beteiligung gewartet.
Herr Meier möchte die verschiedenen Zielgruppen um Senioren erweitern. Auch an diese muss gedacht werden.
Auf die Nachfrage von Herr Purps, ob die in 2019 eingestellte Mittel zur Verfügung stehen, antwortet Herr Keune, dass diese noch vorhanden sind.
Herr Quardt erklärt, dass der beabsichtigte Ortstermin noch vor der nächsten Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses am 21.05.2025 stattfinden muss.
Beschluss:
- Die Grundsanierung und Erweiterung des Kleinkinderspielplatzes mit einer Sand-/Matschanlage wird gem. der geänderten und beschlossenen Prioritätenliste (DS 0040/2025) geplant und gebaut.
- Die Altlasten unter der ehem. Bolzplatzfläche werden durch eine fachgerechte Oberflächensicherung für die Nachnutzung versiegelt.
- Für die Umnutzung des ehemaligen Bolzplatzes findet eine Kinder-, Jugend- und Bürgerbeteiligung statt.
