27.05.2025 - 7.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Zusätze:
- (wird als Tischvorlage ausgelegt)
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Di., 27.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Heimhard fragt an, warum Fremdfirmen für die Sanierungsmaßnahmen des Schultenhofes beauftragt werden.
Herr Neuhaus erklärt, dass nur bestimmte Firmen die speziellen Anforderungen an die Sanierung erfüllen können.
Herr Dahme verweist auf die Denkmalrechtliche Erlaubnis und Herr Gebhard stimmt dem zu.
Herr Heimhard bezweifelt, dass es im Hagener Raum keine geeigneten Unternehmen gibt.
Herr Kuhenne spricht sich für die Bezuschussung des Antrages aus.
Frau Engelhardt erklärt sich für befangen.
Herr Dahme stellt den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2025 insgesamt 10.000 € für den folgenden Verwendungszweck zur Verfügung:
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Lfd. Nr. |
Maßnahme |
Betrag (in €) |
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1. |
Arbeiterwohlfahrt / Unterbezirk Hagen-MK Zuschussantrag für die Denkmalpflege – Sanierung Fassade Schultenhof Eilpe |
10.000 € |
Die Zuschüsse werden bis zum 15. Oktober 2025 befristet. Die Umsetzung der Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung hinzuweisen.
