27.11.2025 - 2.3 Bericht zur Haushaltslage
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- - wird nachgereicht -
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0925/2025 Bericht zur Haushaltslage
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Maßmann erläutert die aktuelle Haushaltslage der Stadt Hagen. Er hebt hervor, dass das Haushaltssicherungskonzept, welches 60 Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Einsparvolumen von insgesamt 24 Millionen Euro umfasst, zu 88 % umgesetzt werden könne. Die verbleibenden 12 % seien nicht realisierbar, was jedoch nicht im Detail planbar gewesen sei. Er betont die Leistung der Verwaltung und bedankt sich bei den Mitarbeitenden für die erzielten Einsparungen. Dennoch prognostiziere der Bericht zum 30.09. ein Defizit von 94,5 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr, was das ursprünglich geplante Defizit von 64,5 Millionen Euro um 30 Millionen Euro übersteige. Dies sei auf gestiegene Transferaufwendungen und Personalkosten zurückzuführen. Die Stadt werde mit einer erheblichen finanziellen Hypothek in das Jahr 2026 starten, da die Defizite in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen würden. Herr Maßmann führt aus, dass der Haushalt nicht wie geplant im Dezember eingebracht werde, sondern erst am 26.02.2026. Dies sei notwendig, um weitere Konsolidierungspotenziale zu identifizieren und einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Er betont, dass alle verfügbaren Stellschrauben genutzt werden müssten, um die Haushaltslage zu stabilisieren. Dabei seien auch die städtischen Beteiligungen sowie die Bürgerinnen und Bürger in den Blick zu nehmen. Eine nennenswerte Erhöhung der Grundsteuer sei jedoch ausgeschlossen. Er berichtet weiter über das Altschuldenentlastungsgesetz, zu dem die Verwaltung ihre Hausaufgaben gemacht und den entsprechenden Antrag frühzeitig gestellt habe. Die NRW.Bank habe bestätigt, dass die Unterlagen vollständig seien. Die Bearbeitung der Anträge durch das Land Nordrhein-Westfalen werde voraussichtlich Anfang 2026 beginnen. Herr Maßmann äußert die Hoffnung, dass die Stadt Hagen von der Entlastung profitieren werde, auch wenn die Bearbeitung aufgrund der Vielzahl an Kommunen zeitaufwendig sei.
Herr Fritze möchte zunächst wissen, ob die Zehnjahresfrist für den Haushaltsausgleich weiterhin gelte. Außerdem fragt er nach den rechtlichen Konsequenzen, falls der Haushalt nicht genehmigungsfähig sei.
Herr Maßmann erklärt, dass die Zehnjahresfrist bis 2031 feststehe und nur durch das zuständige Ministerium geändert werden könne, was jedoch unwahrscheinlich sei. Sollte der Haushalt nicht genehmigungsfähig sein, würde die Stadt in die dauerhafte vorläufige Haushaltsführung übergehen, was erhebliche Einschränkungen mit sich bringe.
Herr Oberbürgermeister Rehbein betont abschließend, dass alle Beteiligten gemeinsam Anstrengungen unternehmen müssten, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Er regt an, den papierlosen Sitzungsdienst weiter auszubauen und die Notwendigkeit gedruckter Haushaltsunterlagen zu überdenken, um Kosten zu sparen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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800,9 kB
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