08.05.2025 - 6 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 08.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker möchte erfahren, ob es zum Bauvorhaben Hassley einen neuen Stand der Entwicklungen gibt.
Aktuell sind keine Neuerungen zu berichten, Herr Keune sagt aber zu, diese umgehend an die Politik weiterzugeben.
Herr König fragt nach den Entwicklungen der Brücke Ebene 2 und ob ggf. schon ein früherer Abriss möglich sei, um auch die nachfolgenden Maßnahmen voran zu treiben. Darüber hinaus möchte er wissen, wer für die Instandhaltung der Brücke am Wasserkraftwerk zuständig ist, da dort einige Bohlen fehlen oder locker sind.
Herr Keune wird durch den WBH prüfen lassen, ob und welche Bohlen an der Brücke des Wasserkraftwerks instandgesetzt werden müssen. Was die Ebene 2 angeht, so findet Ende Mai ein entsprechender Termin statt, um die Maßnahmen voran zu treiben. Herr Oberbürger-meister Schulz ergänzt dazu, dass der Regierungspräsident die Unterstützung der Bezirksre-gierung zugesichert hat.
Herr Gronwald erkundigt sich nach einer älteren Anfrage aus der Ratssitzung vom 03.04.2025 bezüglich des Straßen- und Wegekonzeptes, da ihm bis heute noch keine Antwort vorliegt.
Herr Keune und Herr Oberbürgermeister Schulz sagen zu, dass diese Beantwortung bereits bearbeitet wurde und kurzfristig auf den Weg gebracht wird.
Herr Klepper erfragt den aktuellen Sachstand des Parkleitsystems.
Das diesbezügliche Schreiben befindet sich laut Herrn Keune im Unterschriftengang. Es kam zu Verzögerungen aufgrund der Verlagerung des Verkehrsrechners und den Glasfaserleitun-gen, aber er ist zuversichtlich, dass dieser Umstand innerhalb der nächsten vier Wochen behoben ist.
Herr Geitz bemängelt die Bearbeitungszeit der Führerscheinstelle, insbesondere zur Geneh-migungsbehörde für Taxiunternehmen. Es gibt Beschwerden von Taxiunternehmern, dass Konzessionen bei Fahrzeugwechseln nicht rechtzeitig umgestellt werden, was bei Kontrollen zu Problemen führt. Auch bei der Verlängerung von Personenbeförderungsscheinen gibt es Schwierigkeiten, denn obwohl ärztliche Gutachten rechtzeitig vorgelegt werden, verzögert sich die Bearbeitung, was dazu führen kann, dass Führerscheine verfallen und das Verfahren von vorn beginnen muss.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
[Anmerkung der Schriftführung: Folgende Antwort wurde seitens des zuständigen Fachamtes zu Protokoll gegeben:
Zunächst muss festgehalten werden, dass Verlängerungen und Neuausstellungen von Konzessionen in der Sachgruppe „Verkehrsangelegenheiten“ bearbeitet werden und nicht in der Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde).
Natürlich ist es in Ausnahmefällen denkbar, dass sich die Bearbeitungszeit durch gewisse Umstände verzögern kann. In der Regel verzögert sich aber die Bearbeitung, weil die Anträge nicht vollständig sind. Eine Beurteilung ist hier immer vom Einzelfall abhängig.
Die Fahrgastbeförderungsscheine werden in der Sachgruppe Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet.
Alle Informationen, die für die Beantragung eines Fahrgastbeförderungsscheines wichtig sind, werden durch die Mitbringliste (Liste bei der Terminbuchung, die man in der Bestätigungsmail erhält), im Internet oder in der persönlichen Beratung kommuniziert.
Fahrgastbeförderungsscheine müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Es ist den Inhabern somit bekannt, wann sie eine Verlängerung beantragen müssen.
Wenn man sich frühzeitig einen Termin bucht, ist eine zeitnahe Verlängerung unproblematisch.
Eine Verzögerung - bei vollständiger Antragsabgabe - kann nur dann entstehen, wenn das Führungszeugnis nicht im Vorfeld beim Bürgeramt, sondern erst bei Antragstellung durch die Fahrerlaubnisbehörde beantragt wurde. Der Hinweis, dass im Vorfeld ein Führungszeugnis beim Bürgeramt bestellt werden kann, ist Teil der Informationen, die man im Vorfeld erhält.
Weitere Gründe für eine längere Verzögerung können sonst nur Zweifel an der Eignung zur Fahrgastbeförderung sein. Auch hier ist der Einzelfall zu betrachten, eine generelle Problematik bei der Bearbeitung der genannten Anträge ist bei vollständiger Antragstellung nicht festzustellen.
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