08.05.2025 - 5.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr König möchte klären, warum auf Seite 3 eine zusätzliche Rückstellung von 466.000 Euro für das Emil-Schumacher-Museum gebildet wird, obwohl bereits Rückstellungen bestehen und das Projekt seit Jahren bekannt ist. Besonders unverständlich ist dies, da die Trinkwassersanierung von Anfang an bekannt war. Er stellt infrage, warum rückwirkend weitere Kosten und Rückstellungen nötig sein sollen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung für das Protokoll zu.

 

Der HFA ist laut Beschluss vor Inanspruchnahme von Rückstellungen zu beteiligen und Herr König möchte wissen, wann dies umgesetzt wird.

 

Der ursprüngliche Beschluss sah keine vorherige Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses vor, sondern lediglich eine vorherige Information, so Herr Maßmann. Die Rückstellungen wurden vorsichtig angesetzt, endgültig beschlossen werden sie erst im Rahmen des Jahresabschlusses am Jahresende. Die jetzt vorliegende Vorlage dient der Vorabinformation über die geplanten Rückstellungen. Eine frühere Vorlage ist organisatorisch nicht möglich, da relevante Informationen aus den Fachbereichen erst ab Mitte/Ende Februar des laufenden Jahres verfügbar sind und die Bearbeitung sowie Erstellung der Unterlagen Zeit benötigt. Ein Vorliegen der Vorlage vor März oder April ist daher nicht realistisch.

 

 

[Anmerkung der Schriftführung: Folgende Anztwort wurde seitens des zuständigen Fachamtes zu Protokoll gegeben:

Die Rückstellungsbildung für die Trinkwassersanierung erfolgte erhöhend zur bestehenden Rückstellung.

Während des Beweissicherungsverfahrens wurden alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gesammelt und 2021 mit Kostenschätzungen hinterlegt. Im Verlauf des Beweissicherungsverfahrens konnte ein über die erfolgte Desinfizierung hinausgehender Eingriff in das Trinkwassersystem nicht erfolgen. Der notwendige komplette Austausch der Trinkwasseranlage ist zuvor deutlich günstiger angenommen worden. In der Durchführung sind allerdings diverse Punkte aufgetreten, die zu Mehrkosten führen, die in der ursprünglichen Schätzung nicht berücksichtigt werden konnten. So müssen die zusätzlichen Kosten als Aufstockung im Jahresabschluss 2024 zu der bestehenden Rückstellung zugeführt werden.]

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Empfehlungsbeschluss:

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Anlage 1 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bedarfe nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW.

2. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen nach § 83 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis.

3. Der Rat der Stadt Hagen nimmt gem. § 22 Abs. 4 KomHVO NRW die in der Anlage 4 dargestellten Übertragungen von Aufwands-, Auszahlungs- und Kreditermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung (Beschlussfassung erfolgt im Rat)

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000090&TOLFDNR=1010882&selfaction=print