20.03.2025 - 3.1.1 Stellungnahme zu: Anfrage der SPD-Fraktion...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr König bedankt sich für die zur Verfügung gestellten Daten, merkt jedoch an, dass die Zuordnung aufgrund unterschiedlicher Objekt-Nummern schwierig ist. Zudem benötigt er genauere Daten zur Berechnung der Abschreibungen, insbesondere in Bezug auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF). Herr König vermutet, dass die Nutzungs- und Restnutzungsdauern auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des NKF und nicht auf das Baujahr der Objekte bezogen sind. Zudem erkundigt er sich, ob Fördermittel für Investitionen vor dem NKF berücksichtigt wurden oder nach dem Brutto-Prinzip abgeschrieben wird, was zu überhöhten Abschreibungen führen könnte. Darüber hinaus erfragt Herr König nach einer Definition des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abriss und Neubau und ob es sinnvoll ist, diese Kosten zu aktivieren, da dies zu langfristigen Abschreibungen führen würde. Er äußert Bedenken, dass die steigenden Investitionen, insbesondere für Brücken und Schulen, den Haushalt langfristig belasten und die finanzielle Flexibilität einschränken könnten.

 

Mit der Einführung des NKF wurden laut Frau Kruschwitz alle bestehenden Anlagen systematisch bewertet und in die Anlagensystematik übernommen. Infolgedessen befinden sich zahlreiche Objekte bereits seit 15 Jahren in der Abschreibung, wobei diese Abschreibungsdauer nicht zwingend der tatsächlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagegüter entspricht. Parallel zu den Abschreibungen erfolgt die Auflösung von Sonderposten, die aus früheren Fördermaßnahmen resultieren. Diese bilanzielle Praxis stellt sicher, dass erhaltene Fördermittel sachgerecht über die Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter verteilt werden. Abrisskosten werden jedoch laut Frau Kruschwitz erst dann aktiviert und abgeschrieben, wenn diese in direktem Zusammenhang mit den Kosten für eine Ersatzmaßnahme stehen. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung der Abrisskosten gemeinsam mit den Aufwendungen für den Neubau über die jeweilige Nutzungsdauer des neuen Objekts. Die Brücke wurde bereits im aktuellen Jahresabschluss einer Sonderabschreibung unterzogen. Der damit verbundene Werteverlust ist somit bereits bilanziell erfasst. Da die Abrisskosten erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen, können sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschrieben werden. Die bilanziellen Auswirkungen werden vom Fachbereich 20 entsprechend nach Anfall der Kosten berücksichtigt.

 

Herr Meier möchte wissen, wie die Bewertung der Brücken hinsichtlich ihrer Nutzungsdauer zustande kommt. Als Beispiel benennt er die Simson-Cohen-Brücke, welche 2023 gebaut wurde und diese mit einer Nutzungsdauer von 60 Jahren aufgeführt wird. Dagegen steht eine Nutzungsdauer von 90 Jahren bei der Brücke Herrenstraße, obwohl diese schon 2009 gebaut wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung zu.  

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Anlagen zur Vorlage

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