20.03.2025 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Das vorläufige Ergebnis im Bericht zur Haushaltslage ist laut Herrn Maßmann eine erwartete Punktlandung mit dem geplanten Defizit von 39 Mio. Euro. Höher als geplant fällt die Gewerbesteuer aus, hier sind höhere Einnahmen von 13 Mio. Euro zu verzeichnen und stehen den höheren Sozialausgaben und den steigenden Personalkosten gegenüber. Dies gibt auch einen Ausblick auf das Jahr 2025, in dem die Sozialausgaben und Personalkosten weiter steigen werden. Der Planansatz in der Gewerbesteuerentwicklung von 136 Mio. Euro wird voraussichtlich nicht erreicht. Die daraus resultierende Zielsetzung sind strukturelle Anpassungen, da die bisherigen Planungen nicht ausreichen, um den Haushaltsausgleich bis zum Jahr 20231 zu erreichen. Die Vorgabe der Bezirksregierung lautet klar, dass der Haushaltsausgleich bis 2031 einzuhalten ist, dies geschieht unter strenger Beobachtung und erfordert weitere Maßnahmen zu Konsolidierung. Das Land Nordrhein-Westfalen plant, besonders hoch verschuldete Kommunen durch die Übernahme von Altschulden zu entlasten. Insgesamt sind rund 200 Kommunen betroffen, wobei das Land 50 % der kommunalen Altschulden übernimmt. Diese betragen landesweit etwa 18 Mrd. Euro, sodass das Land 9 Mrd. Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren mit jährlich 250 Mio. Euro tilgt. Die Entlastung erfolgt nicht als Zinsfinanzierungshilfe, sondern durch die direkte Übernahme der Kredite, so Herr Maßmann. Für eine konkrete Kommune bedeutet dies, dass von den zum Stichtag 31.12.2023 erfassten 847 Mio. Euro an Liquiditätskrediten nach Abzug eines Grundsockelbetrags 828 Millionen Euro berücksichtigt werden. Das Land strebt an, die kommunalen Schulden auf maximal 1.500 Euro pro Einwohner zu reduzieren. Daraus ergibt sich eine Schuldenübernahme von 2.850 Euro pro Einwohner, was in diesem Fall einer Entlastung von 542 Mio. Euro entspricht. Die Übernahmequote liegt bei 65,5 %, was über dem Durchschnitt von 50 % liegt. Die Teilnahme an der Altschuldenregelung kann erst drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes beantragt werden, bis dahin muss noch abgewartet werden. Dennoch plant Herr Maßmann, frühzeitig an der Altschuldenentlastung teilzunehmen, um Zinskosten zu reduzieren. Ein Ratsbeschluss kann bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Da viele Kommunen ihre Kredite abgeben wollen, zählt jede schnelle Entscheidung. Ein Vorteil ist der vorausgesetzte Jahresabschluss 2023, welcher in Hagen bereits vorliegt, während andere Kommunen diesen nachbessern müssen. Zudem ist ein Wirtschaftsprüfertestat erforderlich. Welche Kredite übernommen werden, entscheidet das Land, wobei eine praktikable Lösung angestrebt wird. Erste Entlastungen bei den Zinsaufwendungen werden ab 2026 erwartet. Dennoch reichen diese nicht aus, um zukünftige Haushaltsdefizite vollständig auszugleichen. Langfristig bleibt ein nachhaltiger Haushaltsausgleich notwendig. Dies ist die erste Hürde der Altschulden-Entlastung, so Herr Maßmann, der sich an dieser Stelle für die gute Vorarbeit seines Vorgängers Christoph Gerbersmann bedankt, welcher sich über viele Jahre mit hohem persönlichen Engagement für dieses Thema eingesetzt und maßgeblich zu diesem bedeutenden Schritt beigetragen hat. Die nächste große Herausforderung wird laut Herrn Maßmann darin bestehen, dass die Haushalte zukünftig so aufgestellt werden, dass sie zumindest strukturell ausgeglichen sind. Diese hohe Zielsetzung liegt nicht allein in den Händen der Stadt Hagen. Die Ursachen für die finanzielle Situation liegen vor allem auf der Ebene von Bund und Land. Deshalb muss gemeinsam durch Politik, Verwaltungsvorstand und insbesondere die Leitungskräfte der Verwaltung darauf hinwirken, dass Bund und Land teure Aufgabenverlagerungen künftig unterlassen. Die Verwaltung muss dafür sorgen, dass die Aufgaben, welche durch Kommunen für Bund und Land übernommen werden, endlich auskömmlich finanziert werden.

 

Da das Land in der Vergangenheit besonders benachteilige Kommunen durch höhere Unterstützung bedachte, führte dies zu Klageverfahren von anderen Kommunen. Herr König möchte daher wissen, ob bei dem beschriebenen Vorgehen auch mit ähnlichen Klagen zu rechnen sei.

 

Herr Maßmann gibt zu bedenken, dass das neue Gesetz dem Bund ermöglichen soll, kommunale Schulden direkt zu übernehmen. Ob es in Kraft tritt oder durch mögliche Klagen gestoppt wird, bleibt abzuwarten. Einst reiche Städte haben inzwischen ebenfalls finanzielle Probleme, was auch innerhalb des Städtetags zu Unmut führte, insbesondere bei Kommunen, die in der Vergangenheit sparsam gewirtschaftet oder Vermögen verkauft haben, um Schulden zu tilgen. Von deren Seite ist dennoch bisher nichts über das Vorhaben einer Klage bekannt, was laut Herrn Maßmann jedoch nicht bedeutet, dass dieser Weg ausgeschlossen ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz ergänzt dazu, dass sich die Diskussionen innerhalb des Städtetags mit den Jahren deutlich verändert haben und alte Ansichten abgelegt wurden, womit der Austausch eher auf Augenhöhe stattfindet. Dies kann er auch auf der Landkeisebene beobachten, insoweit sind keine Absichten zu Klagen erkennbar.

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1000089&TOLFDNR=1008303&selfaction=print