20.03.2025 - 5.11 Machbarkeitsstudie "Neue Brücke am Laufwasserkr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König bemängelt die in der Vorlage gewählte Formulierung, dass sich die Städte Hagen und Herdecke über den Bau einer neuen Brücke geeinigt hätten, da sich der Rat heute erstmals mit dieser Thematik beschäftigt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz stellt klar, dass die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Führungskräften in enger Abstimmung mit den Rechtsämtern und Baudämtern gehandelt hat. Auf Grundlage der erhaltenen Rückmeldungen wurde der Weg eingeschlagen, welcher in der vorliegenden Beschlussvorlage dokumentiert ist. Diese Vorlage zeigt, dass die Verantwortung bewusst den politischen Gremien überlassen wurde und die Formulierung in der Vorlage lediglich bedeutet, dass die Verwaltungen zusammenarbeiten.

 

Herr Voigt hat Zweifel an den rechtlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen, falls der Verein, der die Brücke übernehmen soll, in die Insolvenz geht. Er stellt die Frage, ob mit der Übernahme nur die Brücke selbst oder auch das darunterliegende Grundeigentum übertragen wird und falls nur die Brücke in den Besitz des Vereins übergeht, das Grundstück möglicherweise im Eigentum der Stadt Hagen oder eines anderen Beteiligten bleibt. Weiter möchte Herr Voigt erfahren, wer im Falle einer Insolvenz für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. Falls der Verein Eigentümer wird, müsste entweder ein Insolvenzverwalter oder eine andere Stelle, z. B. die Stadt Hagen diese Pflicht übernehmen. Wenn der Vertrag eine Rückübertragung der Brücke an Amprion oder die Stadt Hagen im Insolvenzfall vorsieht, wäre dies ein Mechanismus, um die Verkehrssicherungspflicht wieder klar zu regeln. Falls keine solche Klausel existiert, könnte die Stadt möglicherweise in eine ungeplante Verantwortung geraten. Es wäre sinnvoll, dass die Verwaltung den Vertrag prüft und eine Einschätzung dazu abgibt, welche Verpflichtungen und Risiken für die Stadt Hagen entstehen könnten. Insbesondere sollte geklärt werden, ob und wie die Stadt im Insolvenzfall des Vereins betroffen wäre und ob gegebenenfalls ein Vertrag zulasten Dritter besteht.

 

Der Verwaltungsvorstand hat sich bereits mit der Thematik befasst und eine rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, so Herr Oberbürgermeister Schulz. Grundsätzlich können private Vereine und Unternehmen keine Verträge zulasten Dritter abschließen. Es wird jedoch geprüft, ob durch eine Besitzaufgabe Risiken entstehen, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht. Falls eine andere Brücke errichtet wird, könnte eine Absperrung erforderlich sein. Nach aktuellem Stand sind die Rechtsämter der Ansicht, dass die Stadt nicht automatisch in die Verantwortung fällt, sondern zunächst der bisherige Besitzer Amprion bzw. der Grundstückseigentümer RWE. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, sollen alle relevanten Informationen vorliegen, wozu auch die hier zu beschließende Machbarkeitsstudie beitragen soll.

 

Herr Grzeschista äußert Bedenken hinsichtlich der geplanten Brücke, insbesondere bezüglich der unklaren Anlandungspunkte auf beiden Seiten. Er kritisiert, dass eine Machbarkeitsstudie beschlossen werden soll, bevor grundlegende politische Rahmenbedingungen geklärt wurden. Zudem sei die Brücke im zuständigen Gremium (UKM) noch nicht detailliert beschlossen worden. Daher spricht er sich dagegen aus, bereits jetzt finanzielle Mittel für das Projekt bereitzustellen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erinnert daran, dass genau diese Zweifel und Bedenken im Vorfeld durch die in der Vorlage benannten Machbarkeitsstudie ausgeräumt werden sollen.

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Empfehlungsbeschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für den Bau einer neuen Fußgänger- und Radbrücke südlich der Brücke am Laufwasserkraftwerk durchzuführen. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 54.600 € (Gesamtkosten ca. 70.000 €) für das Jahr 2025 werden aus den konsumtiven Haushaltsmitteln bereitgestellt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

 

1

 

Die Linke

1

 

 

HAK

1

 

 

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

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