06.02.2025 - 4.5.1 Stellungnahme der Verwaltung zum Vorschlag der ...

Beschluss:
ohne Beschluss
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Wortprotokoll

Herr Voigt fragt nach, warum einerseits davon die Rede sei, dass Auszüge aus dem Melderegister nicht für private Zwecke ausgegeben werden, dies aber dennoch passiert. Dies ist besonders in diesem Zusammenhang interessant, wenn Mieter ausziehen, ohne die neue Adresse mitzuteilen. Wenn Vermieter dann aber innerhalb von vorgegebenen Fristen noch Ansprüche an die vergangenen Mieter geltend machen wollen, geht dies nur über einen Auszug aus dem Melderegister. Er möchte daher genau wissen, warum dies hier so widersprüchlich dargestellt wird.

 

[Anmerkung der Schriftführung: Die Beantwortung der Fragen aus der Sitzung seitens der Verwaltung befinden sich im Anhang der Vorlage 1234/2024-1]

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage