11.12.2025 - 6.50 Überplanmäßige Aufwendungen im Fachbereich Juge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Gemäß § 83 GO NRW stellt der Rat die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bereit. Eine Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen und Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen ist nicht möglich, so dass der über- bzw. außerplanmäßige Bedarf nur über eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages um voraussichtlich 1,4 Mio.  € gedeckt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen